Gratulation an die DL21-Co-Vorsitzende Ülker Radziwill zur Ernennung zur Staatssekretärin für Mieterschutz in Berlin

23. Dezember 2021

Pressemitteilung der DL-21-Co-Vorsitzenden Sebastian Roloff und Lino Leudesdorff zur Ernennung ihrer DL21-Co-Vorsitzenden Ülker Radziwill zur Staats­sekretärin für Mieterschutz in der neuen Berliner Landesregierung

 

Im Zuge der neuen Berliner Landesregierung, bestehend aus SPD, Bündnis ‘90/Die Grünen und Die Linke, wird die DL21-Co-Vorsitzende Ülker Radziwill Staatssekretärin für Mieterschutz. Ihre beiden Vorsitzenden-Kollegen Lino Leudesdorff und Sebastian Roloff gratulieren:

„Herzlichen Glückwünsch unserer Co- Vorsitzenden Ülker Radziwill zur neuen Aufgabe als Staatssekretärin für Mieterschutz im rot-grün-roten Senat von Berlin – im Namen der gesamten DL21! Das ist eine sehr kluge Entscheidung, zu der man allen Beteiligten nur gratulieren kann – Berliner Mieter*innen werden davon profitieren, wenn sich eine so erwiesene Sozialexpertin wie Ülker Radziwill zukünftig um dieses sehr wichtige und gerade in Berlin sehr aufgeladene Thema kümmert. Wir wünschen der Berliner Landesregierung insgesamt und Ülker Radziwill im Besonderen viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben.“

Mieterschutz wird eines der Schwerpunkte der gerade ins Amt gekommenen Berliner Landesregierung sein. Es ist gut, diese Expertise nun an so prominenter Stelle in den eigenen Reihen zu haben, finden Sebastian Roloff und Lino Leudesdorff: „In nahezu allen größeren Städten und insbesondere in Ballungszentren wie Berlin waren die Themen Mieterschutz und bezahlbarer Wohnraum ganz entscheidende Wahlkampfthemen – und zwar zurecht. Wohnen ist eine Gerechtigkeitsfrage und darf kein Luxus sein. Auch wir als DL21 werden uns weiter für eine soziale Mieten- und insgesamt eine soziale Stadtentwicklungs-Politik einsetzen und uns klar positionieren.“

Pressemitteilung: DL21: „Nein“ zur Anschaffung bewaffneter Drohnen, „Ja“ zu Entspannungspolitik und Abrüstung

23. Dezember 2021

Pressemitteilung der DL-21 Co-Vorsitzenden Ülker Radziwill, Sebastian Roloff und Lino Leudesdorff zur Debatte um die Anschaffung von bewaffneten Drohnen

 

Im Zuge des Koalitionsvertrags der neuen Regierung von SPD, Bündnis ‘90/Die Grünen und FDP wird die Debatte um die Anschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr immer konkreter. Der Parteitag der SPD am 11. Dezember hat allerdings gezeigt: Hier besteht Gesprächs- und Diskussionsbedarf. Die drei DL21-Co-Vorsitzenden sind sich einig:

„Vom Parteitag am 11. Dezember geht ein Signal aus. Die Diskussion um die Anschaffung bewaffneter Drohnen ist längt nicht beendet – weder innerhalb noch außerhalb der Partei. Wir als DL21 werden auch 2022 einen Beitrag dazu leisten.“

Positiv bewertet das Vorsitzenden-Trio die Bereitschaft der SPD-Führung, eine breite Debatte in der Partei zuzulassen: „Für uns ist aber klar: Der Ausgang dieser Diskussion muss offen sein und die angekündigten Debattenräume dürfen nicht zur Farce werden.“ Die Positionierung der DL21 ist eindeutig:

  1. Wir halten die Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen für falsch und werden auch 2022 für eine Nichteinführung eintreten. Drohnen schüren gewaltsame Konflikte und gefährden damit den Frieden sowie das Leben von Zivilisten und Soldaten weltweit.

 

  1. Die Außenpolitik einer sozialdemokratisch geführten Regierung sollte sich am Prinzip der Friedensförderung orientieren. Der Einsatz bewaffneter Drohnen verwischt den Unterschied zwischen Krieg und Frieden und senkt die Hemmschwelle zur Anwendung militärischer Gewalt. Wir werden dieses Absenken nicht in Kauf nehmen.

Statt Diskussionen über die Anschaffung bewaffneter Drohnen fordert die Dl21 angesichts der eskalierenden Situation an den Grenzen zwischen Russland und der Ukraine und der angespannten Situation mit China:

  1. Deutschland und die Europäische Union müssen 50 Jahre nach der Verleihung des Friedensnobelpreises an Willy Brandt wieder zu Entspannungspolitik, vertrauensbildenden Maßnahmen und Abrüstung im Geiste Brandts zurückkehren.

 

  1. Es ist angesichts der Bedrohung durch den Klimawandel irrsinnig, Konflikte zwischen den USA, Europa, Russland und China zu schüren und Unsummen für Wettrüsten auszugeben, statt das Überleben von Menschheit, Natur und Umwelt zu sichern.

Gemeinsame Pressemitteilung: „Gegen die Drohnenbewaffnung der Bundeswehr“

10. Dezember 2021

Berlin, 10.12.2021

 

Gemeinsame Pressemitteilung:

„Gegen die Drohnenbewaffnung der Bundeswehr“

 

Die Debatte um die Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr hat zuletzt durch Beschlüsse des Forum DL21 und der Jusos wieder an Fahrt aufgenommen. Auch auf dem Landesparteitag der SPD Berlin gab es vergangenes Wochenende dahingehende Beschlüsse. Sowohl aus sicherheitspolitischen als auch aus humanitären Gründen positionieren sich diese klar gegen eine Anschaffung bewaffneter Drohnen. Auch Initiativen wie „Sozialdemokrat*innen gegen Kampfdrohnen“ lehnen die Bewaffnung entschieden ab.

 

Es wird deutlich, dass es innerhalb verschiedener Gliederungen und an der Basis der SPD durchaus Zweifel und Widerspruch zu der geplanten Anschaffung von bewaffneten Drohnen gibt. An dieser Stelle vermissen wir eine Positionierung des Parteivorstands und insbesondere die Einbindung der Basis in diese folgenschwere Entscheidung. Der kommende Bundesparteitag bietet die Möglichkeit, die bisher leider versäumte Einbindung der Mitglieder nachzuholen. Die Argumente gegen eine Anschaffung bewaffneter Drohnen sind hinlänglich bekannt, so stellen sie eine massive Belastung für die betroffene Zivilbevölkerung dar und heizen eine internationale Rüstungs- und Gewaltspirale weiter an. Zudem sind sie der erste Schritt hin zu einer Automatisierung von bewaffneten Drohnen und damit hin zu autonomen Waffensystemen. Daher sollte der Fokus darauf liegen, autonome Waffensysteme und bewaffnete Drohnen international zu ächten sowie eine dringend notwendige völkerrechtliche Regulierung von bewaffneten Drohnen zu erreichen.

 

Für uns ist diese Thematik keine tagespolitische Bagatelle, sondern von hoher Relevanz. Daher werden wir uns auch weiter um eine breite Debatte bemühen und uns im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür einsetzen, eine Anschaffung bewaffneter Drohnen zu verhindern. Wir hoffen, dass unsere Anliegen ernst genommen werden und daher auch auf dem kommenden Bundesparteitag eine Rolle spielen werden.

 

Unterzeichnet von: Forum DL21, Initiative „Sozialdemokrat*innen gegen Kampfdrohnen“, Bundesvorstand der ASF, Bundesvorstand der AG60+, Jusos Saar Jusos, Jusos Schleswig-Holstein, Jusos Rheinland-Pfalz, Jusos Hessen-Süd, Die Falken (Bundesverband), Die Falken (Landesverband Rheinland-Pfalz)

Initativantrag Für eine auskömmliche gesetzliche Rente: Keine Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung

10. Dezember 2021

Der Bundesparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands möge beschließen

 

Für eine auskömmliche gesetzliche Rente: Keine Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung

 

Mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der Ampel-Koalition hat sich gezeigt, dass im Bereich der Rentenpolitik trotz erreichter Verbesserungen in den Verhandlungen durch unsere Partei weiter politischer Handlungsbedarf besteht, um Altersarmut zu verhindern und die Rente zukunftsfest zu machen.

Es ist richtig, dass unsere Partei im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren, das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht zu erhöhen und die Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Für eine zukunftsfeste gesetzliche Rente reicht der Verzicht auf Rentenkürzungen aber nicht aus. Beschäftigten mit Niedriglöhnen und unterbrochenen Erwerbsbiographien droht heute trotz Grundrente weiterhin Altersarmut. Hier besteht weiterhin politischer Handlungsbedarf.

Wir brauchen wirkliche Rentenreformen, um Altersarmut zu verhindern und den Lebensstandard im Alter zu sichern. Dafür muss die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung weiterentwickelt werden.

Wir fordern deshalb:

  • Keine Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente
  • Keine Wiedereinsetzung des Nachholfaktors, um die Rentenentwicklung zu dämpfen
  • Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung
  • Ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau über 50 Prozent
  • Abschaffung der Einkommensprüfung bei der Grundrente
  • Prüfung der Integration weiterer Gruppen (Beamte, Selbstständige, Abgeordnete, etc.) in die gesetzliche Rente

 

Begründung:

Die soziale Absicherung des Lebensalters ist eine große sozialdemokratische Errungenschaft. Die gesetzliche Rente ist die stabilste Säule unserer Altersvorsorge. Die umlagegestützte Finanzierung der gesetzlichen Rente aus den laufenden Einkommen ist krisensicher.

Die Öffnung der gesetzlichen Rente für eine Kapitaldeckung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ist ein politischer Irrweg. Die gesetzliche Rente soll ab 2022 einen aus Haushaltsmitteln finanzierten Kapitalstock erhalten. Der Umfang dieser Kapitalsäule ist zwar mit 10 Milliarden Euro begrenzt. Für zukünftige Regierungen werden aber die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen geschaffen, um das Umlageverfahren zugunsten einer stärkeren Kapitalmarktdeckung zurückzudrängen. Im schlimmsten Fall könnten dann Beiträge nicht mehr für Rentenzahlungen zur Verfügung stehen.

Eine Kapitaldeckung macht die gesetzliche Rente weder stabiler noch sicherer. Im Gegenteil: Die gesetzliche Rente ist auf den Finanzmärkten dem Risiko starker Kursschwankungen ausgesetzt. Zudem bietet eine Aktienrente keinen besseren Schutz vor der Alterung der Gesellschaft als das bewährte Umlagesystem. Dieser politische Pfadwechsel kann nicht im Interesse der Sozialdemokratie sein.

Eine Prüfung, auch Beamte in die Rentenversicherung zu integrieren, stärkt die erste Säule des Deutschen Rentensystems und kann die Planungs-, Beitrags- und Auszahlungssicherheit garantieren.

Initiativantrag sachgrundlose Befristung abschaffen

10. Dezember 2021

Initiativantrag: Sachgrundlose Befristung abschaffen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen muss in der kommenden Bundesregierung stärker reguliert werden als es im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Das beinhaltet folgende Aspekte:

Eine Befristung ohne Sachgrund darf nicht mehr zulässig sein.

Bei der Befristung mit Sachgrund darf eine Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschritten werden.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Öffnungsklausel, die in eng begrenzten Ausnahmen ein Überschreiten einer Höchstdauer ermöglicht, muss verhindert werden.

Darüber hinaus muss die Definition der Sachgründe für eine Befristung stärker beschränkt werden.

Begründung

Das vom Bundesparteitag verabschiedete Zukunftsprogramm der SPD besagt: „Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne einen Sachgrund werden wir abschaffen und die vom Gesetz akzeptierten Gründe für eine Befristung kritisch überprüfen.“ Diese Beschlusslage findet sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP keineswegs wieder. Stattdessen findet sich im Koalitionsvertrag schlicht keinerlei Regulierung der sachgrundlosen Befristung.

Bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses unter Vorliegen eines Sachgrundes ist mit dem neuen Höchstlimit auf sechs Jahre beim selben Arbeitgeber zwar ein Schritt in die richtige Richtung festzustellen, jedoch reicht dies bei weitem nicht aus. Insbesondere die Öffnungsklausel, die in eng begrenzten Ausnahmen ein Überschreiten dieser Höchstdauer ermöglicht, zeugt von der Notwendigkeit, hier nachzuverhandeln.

 

Unser Antrag für Mietendeckel

10. Dezember 2021

Öffnungsklauseln zur Mietpreisregulierung

Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. In vielen
Städten können Menschen mit geringerem Einkommen eine Wohnung nicht mehr
finanzieren. Wohnraum wird als Spekulationsobjekt genutzt und in den
Innenstädten finden massive Verdrängungsprozesse statt.

Für uns ist klar: Die SPD steht an der Seite der Mieter*innen. An den
Orten, die einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen, muss eine Begrenzung
der Mieten vorgenommen werden. Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist es notwendig, dass
der Bund Öffnungsklauseln für Länder und Kommunen schafft, die einer
Steigerung der Mieten entgegentreten wollen.

Unser Initiativantrag gegen bewaffnete Drohnen

10. Dezember 2021

Wir beschließen aufgrund der aktuellen Situation folgenden Initiativantrag für den außerordentlichen SPD-Bundesparteitag am 4.12.2021 bzw. für den ordentlichen SPD-Bundesparteitagam

Forderung:

Der SPD-Parteivorstand organisiert zeitnah die ausstehende, breite innerparteiliche Debatte zur Bewaffnung von Drohnen und deren Einsatz,unter intensiver Einbindung der Zivilgesellschaft und insbesondere von Friedens-, Anti-Kriegs- und Abrüstungsinitiativen.

Dabei sind die Grundsätze, Empfehlungen und weitergehenden Empfehlungen der

Projektgruppe des Parteivorstandes unter Leitung von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin zu berücksichtigen.

Das Ergebnis dieser Debatte kann und soll der SPD-Bundestagsfraktion einen klaren Rahmen für das anstehende parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag

vereinbarten Bewaffnung der Drohnen geben. An diesem müssen sich dann auch mögliche Kompromisse messen lassen. Denn klar ist auch: Ein Koalitionsvertrag ist die gemeinsame Arbeitsgrundlage bis zur nächsten Bundestagswahl. Es war jedoch nie so, dass alle dort enthaltenden Vereinbarungen umgesetzt werden. Ansonsten hätten wir beispielsweise bei der

sachgrundlosen Befristung heute eine andere Rechtslage.

Begründung:

Ende 2020 hat die SPD-Bundestagsfraktion ihre Zustimmung zur Bewaffnung der von der Bundeswehr angeschafften Drohnen vom Typ Heron TP nicht gegeben. Begründet wurde dies mit der fehlenden, jedoch bereits in den Koalitionsverträgen 2013 und 2018 vereinbarten „ausführlichen völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Prüfung“.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung der SPD-Bundestagsfraktion hatte das Bundesverteidigungsministerium lediglich zu einer Diskussionsveranstaltung (Mai 2020) eingeladen, in der die völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen einer möglichen Bewaffnung von Drohnen debattiert wurden. Die Entscheidung der SPD-

Bundestagsfraktion war deshalb richtig. Ebenso richtig war es, dass der SPD-Parteivorstand am 15. März 2021 eine Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung der Drohnen der Bundeswehr eingesetzt hat. Unter Leitung von Prof.

Dr. Herta Däubler-Gmelin wurde dieses Thema in fünf Sitzungen intensiv debattiert und am 12. Oktober 2021 der Abschlussbericht vorgestellt. Hierfür ist allen Beteiligten zu danken.

Eine ausführliche, breite Debatte in der Partei, wofür dieser Bericht eine hervorragende Basis bieten würde, hat es jedoch nicht gegeben. Entsprechend fehlt eine klare Positionierung der Partei in Form eines Bundesparteitagsbeschlusses, welcher auf Grund der Bedeutung dieser Entscheidung angemessen wäre. Die innerparteiliche Auseinandersetzung fehlt also weiterhin ebenso wie die von unserer Bundestagsfraktion kritisierte ausführliche

gesellschaftspolitische Debatte.

Die Antragssteller begrüßen ausdrücklich das Ziel, bewaffnete Drohnen verstärkt in

internationale Kontrollregime einzubeziehen und die Ächtung von letalen autonomen Waffensysteme, die vollständig der Verfügung des Menschen entzogen sind, voranzutreiben. Vor dem Hintergrund der jedoch weiterhin fehlenden grundsätzlichen Debatte über

bewaffnete Drohnen halten wir eine Entscheidung in dieser Frage, im Rahmen von Koalitionsverhandlungen, die natürlich immer von Kompromissen geprägt sind und sein müssen, jedoch für nicht akzeptabel. Dies umso mehr, weil es auch in der Gesellschaft keine klare Mehrheit für die Anschaffung von bewaffneten Drohnen gibt. So weist selbst die vom Bundesverteidigungsministerium seit

1996 jährlich in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel„Sicherheits- und verteidigungspolitisches Meinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland“1 für das Jahr 2020 nur eine Zustimmung von 41% für die Ausrüstung mit bewaffneten Drohnen aus. 26% lehnen diese ab,weitere 26% sind unentschieden. Hieraus ist also keine Zustimmung abzulesen.

Vor diesem Hintergrund und um der SPD-Bundestagsfraktion einen klaren Rahmen für die

anstehenden parlamentarischen Beratungen hierzu mitzugeben, braucht es die mit diesem Antrag geforderte breite Debatte.

1 https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bevoelkerungsumfrage -2020-so-steht-deutschland-zur-bundeswehr- 5029586

Unser Antrag für Mietendeckel

10. Dezember 2021

Öffnungsklauseln zur Mietpreisregulierung

Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. In vielen
Städten können Menschen mit geringerem Einkommen eine Wohnung nicht mehr
finanzieren. Wohnraum wird als Spekulationsobjekt genutzt und in den
Innenstädten finden massive Verdrängungsprozesse statt.

Für uns ist klar: Die SPD steht an der Seite der Mieter*innen. An den
Orten, die einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen, muss eine Begrenzung
der Mieten vorgenommen werden. Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist es notwendig, dass
der Bund Öffnungsklauseln für Länder und Kommunen schafft, die einer
Steigerung der Mieten entgegentreten wollen.

Initiativantrag sachgrundlose Befristung abschaffen

10. Dezember 2021

Initiativantrag: Sachgrundlose Befristung abschaffen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen muss in der kommenden Bundesregierung stärker reguliert werden als es im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Das beinhaltet folgende Aspekte:

Eine Befristung ohne Sachgrund darf nicht mehr zulässig sein.

Bei der Befristung mit Sachgrund darf eine Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschritten werden.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Öffnungsklausel, die in eng begrenzten Ausnahmen ein Überschreiten einer Höchstdauer ermöglicht, muss verhindert werden.

Darüber hinaus muss die Definition der Sachgründe für eine Befristung stärker beschränkt werden.

Begründung

Das vom Bundesparteitag verabschiedete Zukunftsprogramm der SPD besagt: „Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne einen Sachgrund werden wir abschaffen und die vom Gesetz akzeptierten Gründe für eine Befristung kritisch überprüfen.“ Diese Beschlusslage findet sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP keineswegs wieder. Stattdessen findet sich im Koalitionsvertrag schlicht keinerlei Regulierung der sachgrundlosen Befristung.

Bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses unter Vorliegen eines Sachgrundes ist mit dem neuen Höchstlimit auf sechs Jahre beim selben Arbeitgeber zwar ein Schritt in die richtige Richtung festzustellen, jedoch reicht dies bei weitem nicht aus. Insbesondere die Öffnungsklausel, die in eng begrenzten Ausnahmen ein Überschreiten dieser Höchstdauer ermöglicht, zeugt von der Notwendigkeit, hier nachzuverhandeln.

 

Initativantrag Für eine auskömmliche gesetzliche Rente: Keine Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung

10. Dezember 2021

Der Bundesparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands möge beschließen

 

Für eine auskömmliche gesetzliche Rente: Keine Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung

 

Mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der Ampel-Koalition hat sich gezeigt, dass im Bereich der Rentenpolitik trotz erreichter Verbesserungen in den Verhandlungen durch unsere Partei weiter politischer Handlungsbedarf besteht, um Altersarmut zu verhindern und die Rente zukunftsfest zu machen.

Es ist richtig, dass unsere Partei im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren, das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht zu erhöhen und die Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Für eine zukunftsfeste gesetzliche Rente reicht der Verzicht auf Rentenkürzungen aber nicht aus. Beschäftigten mit Niedriglöhnen und unterbrochenen Erwerbsbiographien droht heute trotz Grundrente weiterhin Altersarmut. Hier besteht weiterhin politischer Handlungsbedarf.

Wir brauchen wirkliche Rentenreformen, um Altersarmut zu verhindern und den Lebensstandard im Alter zu sichern. Dafür muss die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung weiterentwickelt werden.

Wir fordern deshalb:

  • Keine Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente
  • Keine Wiedereinsetzung des Nachholfaktors, um die Rentenentwicklung zu dämpfen
  • Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung
  • Ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau über 50 Prozent
  • Abschaffung der Einkommensprüfung bei der Grundrente
  • Prüfung der Integration weiterer Gruppen (Beamte, Selbstständige, Abgeordnete, etc.) in die gesetzliche Rente

 

Begründung:

Die soziale Absicherung des Lebensalters ist eine große sozialdemokratische Errungenschaft. Die gesetzliche Rente ist die stabilste Säule unserer Altersvorsorge. Die umlagegestützte Finanzierung der gesetzlichen Rente aus den laufenden Einkommen ist krisensicher.

Die Öffnung der gesetzlichen Rente für eine Kapitaldeckung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ist ein politischer Irrweg. Die gesetzliche Rente soll ab 2022 einen aus Haushaltsmitteln finanzierten Kapitalstock erhalten. Der Umfang dieser Kapitalsäule ist zwar mit 10 Milliarden Euro begrenzt. Für zukünftige Regierungen werden aber die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen geschaffen, um das Umlageverfahren zugunsten einer stärkeren Kapitalmarktdeckung zurückzudrängen. Im schlimmsten Fall könnten dann Beiträge nicht mehr für Rentenzahlungen zur Verfügung stehen.

Eine Kapitaldeckung macht die gesetzliche Rente weder stabiler noch sicherer. Im Gegenteil: Die gesetzliche Rente ist auf den Finanzmärkten dem Risiko starker Kursschwankungen ausgesetzt. Zudem bietet eine Aktienrente keinen besseren Schutz vor der Alterung der Gesellschaft als das bewährte Umlagesystem. Dieser politische Pfadwechsel kann nicht im Interesse der Sozialdemokratie sein.

Eine Prüfung, auch Beamte in die Rentenversicherung zu integrieren, stärkt die erste Säule des Deutschen Rentensystems und kann die Planungs-, Beitrags- und Auszahlungssicherheit garantieren.

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