Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rentenkommission

25. Juni 2026

Die Rentenkommission hat ihre Empfehlungen für eine Reform der Alterssicherung vorgelegt. Der Bericht enthält viele gute Vorschläge, aber auch solche, die wir sehr problematisch sehen. Die Regierung darf diesen Bericht nun nicht unterschiedslos übernehmen und umsetzen. Stattdessen braucht es eine politische Debatte darüber, welche Punkte im Sinne der Menschen umgesetzt werden sollten – und welche nicht im Interesse der Menschen sind. Aus unserer Sicht ist dabei klar: Die gesetzliche Rente muss der Kern einer solidarischen Alterssicherung bleiben – verlässlich, armutsfest und lebensstandardsichernd.

Keine Erhöhung des Renteneintrittsalters!

Wir lehnen die Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab. Zum einen werden damit die sehr unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen ausgeblendet. Wer jahrzehntelang körperlich oder mental belastende Arbeit geleistet hat, kann nicht einfach länger arbeiten. Schon jetzt gibt es viele Beschäftigte, die das gesetzliche Renteneintrittsalter von (fast) 67 Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erreichen. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters bedeutet für viele Beschäftigte faktische Rentenkürzungen durch Abschläge. Zudem steigt die Lebenserwartung nicht für alle Menschen gleichermaßen an. Für Beschäftigte, die hohen Belastungen ausgesetzt sind und wenig verdienen, stagniert die Lebenserwartung oder sinkt sogar. Aus diesem Grund plädieren wir gerade für diese Gruppe auch für die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“). Härtefallregelungen, die erst dann greifen, wenn Menschen bereits gesundheitlich verschlissen sind, können diesen Anspruch nicht ersetzen.

Rentenniveau von 48 % halten!

Schließlich halten wir es für äußerst problematisch, dass das Rentenniveau ab 2031 für alle Bestands-Rentner:innen sinken wird. Die SPD hat zu Recht viel Zuspruch und Unterstützung dafür bekommen, in der Auseinandersetzung um das Rentenniveau Ende letzten Jahres standhaft geblieben zu sein. Dadurch wurde das das Rentenniveau bis 2031 bei 48 % stabilisiert. Das hat das Vertrauen vieler Menschen in unser Rentensystem gestärkt. Perspektivisch wollen wir natürlich ein höheres Rentenniveau. Aber die Stabilisierung bei 48 % war auch und gerade für alle Menschen, die jetzt schon in Rente sind oder bald in Rente gehen, ein wichtiges Signal. Wenn wir die Empfehlungen der Renten-Kommission vollständig umsetzen, wäre das nicht mehr der Fall. Zwar wird das Rentenniveau höher sein als nach geltender Rechtslage. Denn bei geltender Rechtslage ist damit zu rechnen, dass es von 48 % auf 46 % bis etwa 2050 sinken wird. Durch Umsetzung der Vorschläge der Renten-Kommission wird es weniger stark sinken – aber trotzdem sinken. Für viele Menschen mit niedrigen Renten wird aber schon diese Entwicklung Altersarmut verschärfen. Das halten wir für falsch.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass zukünftige Generationen von Rentner:innen, die erst nach 2031 in Rente gehen, bei Renteneintritt von einem Rentenniveau von mindestens 48 % (plus heute kaum zu berechnender Effekte durch die Kapitaldeckung) einsteigen werden. Denn erstens wird auch deren Rentenniveau im Verlauf ihres Rentenbezugs deutlich sinken. Und zweitens hilft das den über 20 Millionen Rentner:innen nicht, die schon heute ihre Rente beziehen und deren Rentenniveau nach 2031 sinken wird. Wir hätten mit dem Reformvorschlag die Chance gehabt, das Rentenniveau auch dauerhaft bei 48 % zu stabilisieren – um es perspektivisch darüber steigen zu lassen. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.

Zudem würde das Vorhaben, den Nachhaltigkeitsfaktor wieder zu aktivieren und zu verstärken, und damit die demografische Entwicklung über gedämpfte Rentenanpassungen auf die Rentner:innen zu verlagern, dazu führen, dass die Renten langsamer steigen. Dadurch verlören gerade Menschen mit kleinen und mittleren Renten langfristig an Kaufkraft und die Gefahr von Altersarmut würde weiter wachsen.

Kapitalrente ist kein Ersatz für organisierte Solidarität

Auch stehen wir einer Kapitaldeckung grundsätzlich skeptisch gegenüber. Ein Umlagesystem bedeutet eine solidarische Finanzierung der arbeitenden Menschen untereinander. So haben alle ein Interesse an höheren Löhnen auch ihrer Kolleg:innen. Damit bricht eine Kapitaldeckung, da dann die Renten steigen, wenn Gewinne von Unternehmen steigen. Gewinne steigen aber stärker, wo Löhne nicht allzu sehr steigen. Somit haben arbeitende Menschen (und Rentner:innen) teilweise ein Interesse daran, dass die Löhne anderer arbeitender Menschen nicht zu stark steigen. Eine solche mittelbare Gegenüberstellung arbeitender Menschen finden wir grundsätzlich problematisch.

Darüber hinaus birgt die Kapitalrente das Risiko, die Alterssicherung stärker von den Kapitalmärkten abhängig zu machen und die Binnennachfrage zu schwächen. Auch der Abfluss von Mitteln auf internationale Märkte ist problematisch. Die Verbindung von Kapitaldeckung und Umlageprinzip könnte zudem das bestehende Umlagesystem schrittweise in Richtung Kapitaldeckung verschieben, zumal neben dem Staatsfonds ausdrücklich auch private Anbieter wie Versicherungen einbezogen werden sollen. Dadurch geriete das Umlageverfahren in der ersten Säule unter Druck und neue Verteilungsprobleme könnten entstehen.

Mehr Menschen in die gesetzliche Rente einbeziehen

Positiv bewerten wir den Vorschlag, den Kreis der Einzahlenden auszuweiten, indem auch Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, muss aber auch tatsächlich, wie im Bericht angedacht, auf die Beamt:innen sowie auf weitere Berufsgruppen mit eigenen Versorgungswerken wie Ärzt:innen und Anwält:innen ausgeweitet werden. Unser Ziel bleibt eine Rente für alle, von der alle gut leben können.

Soziale Gerechtigkeit in den Mittelpunkt stellen

Schon jetzt kommen zu viele Menschen von ihren Renten nicht über die Runden. Das Rentensystem sollte dieser Ungerechtigkeit entgegenwirken, indem es Menschen mit höheren Einkommen stärker heranzieht. Für ein solidarisches Rentensystem sollte die Beitragsbemessungsgrenze deshalb abgeschafft werden. Zudem sollten neben Löhnen auch weitere Einkommensarten herangezogen werden, um die Finanzierung des Systems langfristig zu sichern. Die Auszahlungen wären dabei äquivalenzkonform zu begrenzen.

Die Produktivitätsgewinne der Beschäftigten der letzten Jahrzehnte sind nur zu einem geringen Teil bei den Beschäftigten angekommen – und konnten daher auch kaum zur Finanzierung besserer Renten beitragen. Ein höherer Steuer-Bundeszuschuss, finanziert durch eine Vermögensteuer oder eine gerechtere Erbschaftsteuer könnte dieser Ungerechtigkeit ein Stück weit entgegenwirken.

Keine Grundrente mit verstaubten Rollenbildern

11. November 2019

Berlin, 11.11.2019 – Zum gestern beschlossenen Kompromiss der Großen Koalition zur Grundrente sagt die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Bundesvorsitzende des Forums DL21:

„Das Signal stimmt: Die Grundrente kommt. Sie ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Altersarmut, nicht das Ende der Fahnenstange! Wir fordern weiterhin die Ausweitung tarifgebundener Beschäftigungsverhältnisse, damit niemand in Altersarmut rutscht sowie die Anhebung des Rentenniveaus auf über 50%, denn die Rente muss nicht nur armutsfest, sondern lebensstandardsichernd sein.

Zudem muss nachgebessert werden, denn die CDU hat sich die grundsätzliche Einigung mit einem überholten Geschlechtermodell erkauft. Die Grundrente soll gezahlt werden, um die Lebensleistung der Menschen zu honorieren. Aber zahlreiche Frauen werden das Nachsehen haben, denn ihre Einkommen werden nicht individuell, sondern mit ihrem Partner gemeinsam betrachtet. Frauen sind aber keine Anhängsel ihrer Männer, sondern haben Leistung selbst erbracht, für die sie auch individuell Grundrente bekommen müssen. Der Gesetzgeber muss an dieser Stelle nacharbeiten. Ein verstaubtes Rollenbild darf sich nicht auf Rentenansprüche auswirken.“

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