Mit Sorge sehen wir, dass nun mehrere westliche Regierungen, darunter auch Deutschland, der Ukraine erlauben, mit von ihnen gelieferten Waffen auch Ziele auf russischem Territorium anzugreifen. Es ist unbestritten, dass die Ukraine das Recht auf Selbstverteidigung gegen den russischen Angriffskrieg hat. Nach Art. 51 der UN-Charta kann dieses Selbstverteidigungsrecht auch Schläge auf russischem Territorium umfassen. […]