Einkommensungleichheit schadet allen

31. Juli 2017

Die Einkommensschere in Deutschland wird größer, worunter insbesondere die unteren 40 Prozent der Bevölkerung leiden. Das kritisiert Hilde Mattheis scharf:

Die Löhne in Deutschland steigen, allerdings nur für die Gutverdienenden! Das zeigt eine aktuelle Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifor. „Die Schere zwischen hohen und niedrigen Einkommen klafft also immer weiter auseinander“, stellt Mattheis fest. Und diese Entwicklung ist nicht neu: Während die Einkommen der obersten zehn Prozent seit 1991 um 27 Prozent gestiegen sind, sanken die der untersten 40 Prozent im gleichen Zeitraum um acht Prozent. „Damit betrügen wir nicht nur die ärmsten Menschen in unserem Land um ihr in den UN-Millenniumszielen verbrieftes Recht auf höhere Einkommenszuwächse, sondern wir schaden unserer Wirtschaft insgesamt“, erklärt Mattheis. Auf den wirtschaftlichen Schaden, den Ungleichheit verursacht, hatte auch im vergangen Jahr schon der Chef des DIW, Marcel Fratzscher, in seinem Buch „Verteilungskampf“ hingewiesen.

„Dieser Ungerechtigkeit müssen wir endlich wirksam entgegentreten“, fordert Mattheis. Dazu gehöre zum einen, den Arbeitsmarkt wieder stärker zu regulieren, damit die Löhne insbesondere für untere Einkommensschichten wieder stärker wachsen. „Der Mindestlohn muss weiter angehoben, prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen noch entschiedener bekämpft werden“, so Mattheis. Zum anderen müsse über kostenlose Bildung, von der Kita bis zum Studium/zur Ausbildung, allen Menschen bessere Aufstiegschancen ermöglicht werden.

Die G20-Staaten müssen endlich Verantwortung übernehmen und mehr Solidarität vereinbaren

6. Juli 2017

Berlin, 06.07.2017 – Hilde Mattheis fordert von den G20-Staaten eine Politikumkehr:

„Die wirtschaftlich stärksten Nationen müssen umdenken: Es muss auf dem Gipfel um Solidarität statt Neoliberalismus, um Demokratie statt Unterdrückung gehen“, fordert Hilde Mattheis. „Die StaatenlenkerInnen müssen Verantwortung übernehmen für das Unheil, das sie in der Welt anrichten. Es ist ihre Pflicht, den Welthandel endlich fair zu gestalten und sich ernsthaft dafür einzusetzen die Ursachen von Migration und Flucht – Kriege, Gewalt und Hunger – zu beenden“, so Mattheis.

Das gelte auch für Kanzlerin Merkel, die sich bei dem Treffen mit außenpolitischen Federn schmückt und sich feiern lässt, während im Mittelmeer weiter Menschen ertrinken und die EU-Innenminister heute in Tallin sogar noch über neue Regeln beraten, die die Seenotrettung von Geflüchteten erschweren und somit weitere Menschenleben fordern würden. „Die Kanzlerin muss ihren Einfluss nutzen, um dieses inhumane Vorhaben zu stoppen und ihre G20-Kollegen zu einer Politikumkehr zu drängen statt lethargisch weiter auf den Abgrund zuzulaufen“, erklärt Mattheis.

Jetzt schon vormerken: DL21/spw-Herbsttagung am 29./30. September 2017

4. Juli 2017

Am 30. September 2017 wird unsere gemeinsame Herbsttagung mit der spw im IG-Metallhaus in Berlin stattfinden. Wir werden uns mit dem Ausgang der Bundestagswahl befassen. Wir haben hierzu kommen: Professor Mielke von der Universität Mainz und Professor Wessels vom Wissenschaftszentrum Berlin sowie Vertreter der Parteispitze. Bitte merkt euch diesen Termin vor. Eine Einladung mit konkretem Programm geht euch demnächst zu.

 

Gipfel der Ungerechtigkeit muss Gipfel der Gerechtigkeit werden

30. Juni 2017

Hilde Mattheis, unterstützt die Initiative des Sternmarsches gegen den bevorstehenden G20-Gipfel:

„Es ist Zeit für eine andere Politik“, erklärt Mattheis. Die Schere zwischen arm und reich habe sich in den vergangenen Jahren immer weiter geöffnet – nicht nur zwischen armen und reichen Ländern, sondern auch innerhalb der G20-Staaten. „Schuld daran ist die neoliberale Politik, die zu einer weitgehenden Deregulierung und damit zu einer entfesselten Finanzwirtschaft, einem erbarmungslosen Wettbewerb sowie Steuer- und Sozialdumping geführt hat“, stellt die SPD-Politikerin fest. Leidtragende seien, wie immer, die Schwächsten: Fischer und Landwirte in Entwicklungsländern, die durch eine aggressive Agrarpolitik ihrer Lebensgrundlage beraubt werden, ArbeitnehmerInnen, die sich von einem befristeten Vertrag zum nächsten durchhangeln und Arbeitslose, um nur einige Beispiele zu nennen.

„Damit muss jetzt Schluss sein“, fordert Mattheis. „Wir brauchen endlich ein faires Welthandelssystem. Dafür müssen sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel einsetzen. Wir dürfen die Bauern des globalen Südens nicht durch Billigexporte aus den Industriestaaten kaputtmachen. Wir müssen aufhören, die Küsten von Afrika mit unseren Fangflotten leerzufischen. Die G20-Staaten müssen dafür sorgen, dass große milliardenschwere Unternehmen endlich angemessen hohe Steuern zahlen. Denn deren Steuervermeidungstaktiken bringen die Staaten jährlich um milliardenhohe Einnahmen, die dringend für Investitionen in Bildung, Soziales und Gesundheit benötigt würden. In Deutschland brauchen wir endlich eine faire Erbschaftssteuer und eine Vermögenssteuer. Denn die Wohlhabendsten unserer Gesellschaften müssen sich endlich entsprechend ihrer Möglichkeiten an der Bekämpfung der Ungerechtigkeit beteiligen.“

DL21-Änderungsanträge zum Bundesparteitag am 25. Juni 2017

20. Juni 2017

Am 25. Juni 2017 wird die SPD in Dortmund ihr Regierungsprogramm verabschieden. Mit unseren Programmbausteinen „Linke Perspektive 2017“ haben wir uns mit unseren Impulsen bereits im Vorfeld der Erstellung des Leitantrages intensiv in den Beratungsprozess eingebracht. Darauf basierend haben wir nun einen umfangreichen Änderungsantrag erarbeitet, den ihr hier abrufen könnt. Dieser Antrag wird auch Gegenstand auf der Delegierten-Vorbesprechung der SPD-Linken sein, die am Sonntag, 25. Juni 2017, um 9:00 Uhr im Besprechungsraum 15 + 16 stattfindet. Die Einladung findet ihr hier. Bitte leitet diese auch an Delegierte weiter, die ihr kennt.

Autobahn-Tafelsilber wird 100-km-weise teilprivatisiert

7. Juni 2017

5. Juni 2017 von der DL21 Landesgruppe Bayern

Die BayernSPD wollte sie nicht (Keine Autobahnprivatisierung durch die Hintertür), große Teile der SPD wollten sie nicht, Linke und Grüne wollten sie nicht, selbst Teile der CDU wollte sie nicht (Tagesschau, Widerstand gegen Schäuble-Plan), große Teile der Zivilgesellschaft wollte sie nicht (Leserkommentar in tagesschau.de), der Bundesrechnungshof lehnt sie ab und dennoch steht die Autobahnprivatisierung jetzt in Artikel 90 des Grundgesetzes!

Wie konnte das geschehen?

„Die ursprünglichen Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sahen vor, die Autobahnen in eine private Gesellschaft zu überführen, an der auch private Investoren Anteile kaufen können. Darüber hinaus sollte diese Gesellschaft umfangreich Kredite aufnehmen können, die nicht mehr der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Auch ganze Autobahnnetze sollten als Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) zugelassen werden. Die Gesellschaft sollte sich aus den Einnahmen aus Pkw-und Lkw-Maut finanzieren.“, so die Tagesschau vom 26.04.2017 (Tagesschau vom 26.04.2017).

SPD-Bundestags-Fraktionsführer Oppermann sagte gegenüber Monitor: „Wir wollen weder die Autobahnen noch die Infrastrukturgesellschaft in irgendeiner Weise privat gestalten. Das wollen wir ausschließen.“ (Tagesschau, SPD will Grundgesetz umfassend ändern)

NUN STEHT IN ARTIKEL 90 DES GRUNDGESETZES:

Der Bund kann zur Verwaltung der Bundesautobahnen sich „einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen“. (Artikel 90, II, Satz 2)

Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) möglich ist für Streckennetze, die nicht „das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen“ (Artikel 90, II, Satz 4).

Mit einem einfachen Bundesgesetz dürfen nun, per Grundgesetz abgesichert, Autobahnen und Bundesfernstraßen bis 100 km mit Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPPs) privatisiert werden können!

2017-06-02 Änderung des GG, Artikel 90, Bundesautobahnen (PDF, 199 kB)

Am 1. Juni 2017 haben von den 603 Bundestagsabgeordneten in Namentlicher Abstimmung
455 mit Ja und 146 mit Nein gestimmt, 2 sich enthalten, und 27 waren nicht anwesend. Damit wurde mit 72% die Zweidrittelmehrheit der 630 Mitglieder des Bundestags erreicht. (2017-06-01 Bundestag, Namentliche Abstimmung zu Art 90 GG, Autobahnprivatisierung (PDF, 170 kB))

Alle anwesenden Linken haben mit Nein gestimmt, und alle Grünen bei 1 Enthaltung. Von der CDU/CSU haben alle außer Josef Göppel und der Bundestagspräsident Dr. Lammert mit Ja gestimmt. Bei der SPD gab es 152 Ja, 32 Nein, 1 Enthaltung und 8 Nichtanwesend, also 79 % Zustimmung.

Sehr enttäuschend ist, dass 13 der 22 bayerischen SPD-Bundestagsabgeordneten dieser Grundgesetzänderung zugestimmt haben, obwohl nur wenige Tage zuvor der Bayerische SPD-Landesparteitag einstimmig oder fast einstimmig, also auch mit den anwesenden Abgeordneten; die Autobahnprivatisierung abgelehnt hat!

Auf dem Landesparteitag der BayernSPD in Schweinfurt hatte diese beschlossen:

„Keine Privatisierung der Autobahnen und keine privatrechtliche Bundesfernstraßengesellschaft“

„Keine staatliche Infrastrukturgesellschaft des Bundes nach privatem Recht“

„Wir lehnen die Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) ab, das gilt für Einzelprojekte bis 100 Kilometer.“

Immerhin: Die bayerischen SPD-Abgeordneten Klaus Barthel, Uli Grötsch, Rita Hagl-Kehl, Florian Post, Ewald Schurer, Andreas Schwarz, Claudia Tausend, Carsten Träger haben Nein gesagt. Martina Stamm-Fibich hat sich enthalten. Sie haben offenbar dem Druck standgehalten, mit Ja zu stimmen! Sie haben in dem Sinne abgestimmt, wie es die bayerische SPD in ihrem demokratisch gefällten Beschluss zum Ausdruck brachte. Für diese konsequente, aufrechte Haltung danken wir ausdrücklich!

Die SPD-Abgeordnete Rita Hagl-Kehl: Eine Privatisierung der Verkehrsinfrastruktur darf es in Deutschland nicht geben!

BayernSPD-Generalsekretär und Bundestagsabgeordneter Uli Grötsch: „Keine Privatisierung von Autobahnen!“ – SPD-Politiker und Arbeitnehmervertreter diskutieren in Berlin über Infrastrukturgesellschaft des Bundes

Der SPD-Abgeordnete Ewald Schurer begründet auf seiner Homepage seine Ablehnung der Autobahnprivatisierung

Die anderen Abgeordneten hoffen wohl, dass die Einfügungen, welche die SPD gegen die CDU/CSU durchgesetzt hat, das Schlimmste verhindern. Diese sind:

„Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“ (Artikel 90, Absatz 1)

Die Bundesautobahn-Verwaltungsgesellschaft „steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen.“ (Artikel 90, Absatz 2, Satz 3 und 4)

Wir von der DL21 und der bayerische SPD-Landesparteitag waren und sind skeptisch, ob diese Schranken genügen, eine für unsere Gesellschaft schädliche Privatisierung zu verhindern. Das Autobahn-Tafelsilber wird 100-km-weise abgegeben, und diese Teilstücke könnten zu einer großen Masse werden.

Wesentlicher Grund für viele Zustimmende war wohl die Erpressung, dass man die Autobahnprivatisierung mit anderen positiven Gesetzen zusammengefasst hat. Darin liegt die eigentliche Schweinerei! Wer ist dafür verantwortlich?

Die Bundesvorsitzende der DL21, die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, brachte den Vorschlag in die Debatte ein, über die in ein Gesetzespaket zusammengefassten Gesetze einzeln abzustimmen. Dem wurde leider nicht entsprochen.

Die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion kritisiert, dass die Verhandlung zu dem Regelungspaket „auf einer von der Verfassung nicht vorgesehenen Ebene zwischen Länderregierungen und Bundesregierung“ stattgefunden hat“ und die Beratungen des Bundestages deutlich erschwert werden, „wenn Ministerpräsidenten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken vorher schon mit der Bundesregierung ein Gesamtpaket verabschieden, das dann faktisch nicht mehr ‚aufgeschnürt‘ werden darf.“ (Parlamentarische Linke, Verkehrsinfrastrukturgesellschaft als größtes Streitthema)

Man sollte auch nicht vergessen, dass der Bundesrat zu 100 % den Gesetzesänderungen zugestimmt hat: Linke und Grüne haben im Bundesrat zugestimmt. Insofern ist ihr Nein im Bundestag leider scheinheilig.

KONSEQUENZEN:

  1. Es muss mehr offengelegt werden, welche Lobbyisten sich wie oft mit wem treffen, und welche Spendengelder fließen. (Abgeordnetenwatch)
  2. Der Staat muss mehr in die Infrastruktur investieren, so dass sich die Notwendigkeit und Gelegenheit für ÖPPs erst gar nicht ergibt. Dazu müssen die Superreichen endlich einen angemessenen, erheblich höheren Beitrag zur Finanzierung leisten.
  3. Für die Zukunft gilt es, zu verhindern, dass zustimmungsfähige und nicht zustimmungsfähige Gesetze in Gesetzespaketen zusammengefasst werden! Sonst können unsere frei gewählten Abgeordneten nicht frei entscheiden!
  4. Zeitungen, Rundfunk und sonstige Medien müssen mehr und genauer über so wichtige Fragen wie Grundgesetzänderungen berichten.
  5. Die demokratische Meinungsbildungsprozess der Parteien muss weiter gestärkt werden! Die BayernSPD hat hierzu einige wegweisende Beschlüsse gefasst, welche der Parteibasis mehr Rechte verleihen sollen. Es bleibt zu hoffen, dass sich diesen Vorschlägen der sozialdemokratische Bundesparteitag anschließt. (Beschlüsse BayernSPD Landesparteitag)
  6. Die SPD muss eine konsequente sozialdemokratische Politik betreiben und so viel Stimmen erreichen, dass sie die Kompromisse hin zu einer neoliberalen Politik nicht eingehen muss! Kein ÖPP ist mit einer CDU/CSU nicht und mit einer FDP erst recht nicht möglich! Linke Perspektiven, den Beitrag der DL21 für ein SPD-Regierungsprogramm findet man hier: DL21, Linke-Perspektive-2017 (PDF, 1,05 MB)

HINTERGRUNDINFORMATIONEN UND BEISPIELE für Privatisierungen:

Informationen zur Autobahnprivatisierung

SWR-Film, Wasserprivatisierung – Wie aus Wasser Geld wird

Die Probleme von ÖPP am Beispiel der Wasserprivatisierung zeigt sehr anschaulich, mit vielen Beispielen aus Frankreich und Deutschland, der Film: Arte – Wasser zu Geld – Water makes money – Deutsch

Stellungnahme zur Bundestagsabstimmung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen

31. Mai 2017

von Gabi Weber, MdB

Am morgigen Donnerstag findet im Deutschen Bundestag eine weitreichende Gesetzes- und Grundgesetzänderung statt. Dabei werden in einem Paket verschiedene Maßnahmen verabschiedet, die u.a. die Möglichkeit für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Bereich von Schulen und Kitas vorsehen. Im Begleitgesetz zur Grundgesetzänderung werden 3,5 Mrd. Euro für Finanzhilfen für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Damit eine öffentliche Verwaltung eine entsprechende Hilfe erhält, muss das geplante Vorhaben förderfähig sein, was nunmehr auch für Kooperationen mit privaten Unternehmen, also ÖPP, möglich sein soll.

Wieviel ein renditeorientierter Investor während der Vertragslaufzeit investiert, hängt davon ab, ob ein Gebäude nach Vertragsablauf an die öffentliche Hand zurückfällt oder ob das Eigentum beim Investor verbleibt und er das Recht auf Verwertung hat. Der Restwert des Gebäudes lässt sich schwer für einen langen Zeitraum vertraglich festlegen. Entweder kommen daher nach Vertragsablauf je nach ÖPP-Modell auf die öffentliche Hand erhebliche weitere Kosten zu oder ein mit öffentlichen Mitteln bezahltes öffentliches Gebäude geht entschädigungslos in private Hände über.

Zahlreiche negative Beispiele mit ÖPP machen mich skeptisch, dass dies der richtige Weg ist. Statt wie geplant möglichen Investoren Vorfinanzierungen ihrer Vorhaben zu ermöglichen, sollten die Kommunen mit dem ihnen vom Bund zur Verfügung gestellten Geld selbst Projekte umsetzen. Marktwirtschaftliche Ideale haben im Bildungsbereich nichts zu suchen, denn sie führen am Ende in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Gerade die Menschen, die sich nur wenig leisten können, schon gar keine privaten, auf Gewinn ausgerichteten Angebote, sind auf staatliche Leistungen, auch im Bildungsbereich, angewiesen.

Keine Abschiebungen nach Afghanistan

31. Mai 2017

Zum sechsten Mal sollen heute Asylbewerber aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben werden. Hilde Mattheis kritisiert die Praxis.

 „Die Abschiebungen Schutzbedürftiger nach Afghanistan sind und bleiben ein Tabubruch. Das Land ist heute so unsicher wie vor dem Krieg 2001. Teile des Landes kontrollieren die Taliban, deren Herrschaft überhaupt erst Anlass für die Militärintervention der USA waren. Der Bundesinnenminister aber ignoriert die Bedenken des UNHCR wissentlich zugunsten seiner eigenen Agenda.

Die forcierten Abschiebeflüge bringen keine Entspannung der Flüchtlingssituation in Deutschland, bedeuten aber für die Geflüchteten eine konkrete Gefahr für deren Leib und Leben. Die Aktion reiht sich ein in eine Serie von Fehlentscheidungen des Bundesinnenministers. Dieser hat mehrfach bewiesen, dass er des Amtes nicht gewachsen ist. Der einzige Grund für sein Verbleiben im Amt ist die Angst der CDU vor dem rechten Rand, den sie bedienen wollen. Die Leidtragenden dieser Politik sind die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und die Geflüchteten.“

Linke Perspektive 2017 (Word)

17. Mai 2017

Damit ihr die Texte aus unseren Programmbausteinen ganz bequem kopieren und in eure Anträge einfügen könnt, stellen wir euch und Heft „Linke Perspektive 2017“ untenstehend auch als Word-Dokument zur Verfügung. Weitere Anträge findet ihr hier.

Linke Perspektive 2017_final

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