Am 1. Mai ein Zeichen für ein soziales Europa setzen

29. April 2019

Berlin, 29.04.2019 – Im Vorfeld des Tages der Arbeit am 1. Mai ruft die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Forums DL21 Hilde Mattheis auf, ein starkes Zeichen für gute Arbeit und ein soziales Europa zu setzen:

„Die Europäische Union hat nur eine Zukunft, wenn endlich soziale Grundrechte Vorrang vor Unternehmensinteressen haben. Niemand kann bestreiten, dass sich das europäische Projekt in der Krise befindet. Der Weg aus dieser Krise geht nur mit handfester Politik: Mindestlöhne überall in Europa, eine europaweite Arbeitslosenversicherung, ordentliche Unternehmensbesteuerung vor Ort und höhere Investitionen sowie finanzielle Stabilität in der Eurozone. Nur wenn die Menschen Vertrauen darin haben, dass die EU ihre Lebensverhältnisse verbessert, dass sie soziale Sicherheit bietet, werden sie auch pro-europäisch wählen.“

„Der 1. Mai bietet allen Europäerinnen und Europäern die Gelegenheit, für diesen Kurs auf die Straße zu gehen. Wir wollen ein starkes Zeichen setzen gegen neoliberale Politik und gegen die Ewiggestrigen, die die EU zerstören wollen.“

 

Schlechter Tag für ein modernes Urheberrecht

26. März 2019

Berlin, 26.05.2019 – Das Europäische Parlament hat heute die Urheberrechtsrichtlinie inklusive der umstrittenen Uploadfilter angenommen. Die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Bundesvorsitzende des Forums DL21 bedauert die Entscheidung.

 

„Das ist eine schlechte Entscheidung für ein modernes Urheberrecht im digitalen Zeitalter“, erklärte Mattheis. „Es ist möglich, die Freiheit im Internet mit einer fairen Vergütung für Künstler und Urheber zusammenzubringen. Es wäre zu wünschen gewesen, wenn die CDU/CSU das auch in Europa beherzigt hätte. Wir werden nun im Bundestag genau prüfen müssen, wie wir die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Wir müssen alles tun, um Uploadfilter zu verhindern und gleichzeitig eine faire Vergütung zu sichern.“

 

„Neben dem Engagement für den Klimaschutz zeigt auch diese Debatte, wie engagiert und politisiert die angeblich politikverdrossene Jugend ist. Es ist ein gutes Zeichen, wie viele Menschen sich im Zuge der Diskussion für ein freies und offenes Internet eingesetzt haben, um für ihre Rechte einzutreten.“

 

 

 

 

 

Dagobert-Duck-Kapitalismus?

18. Februar 2019

von Michael Wendl

Das bedingungslose Grundeinkommen – ein Ladenhüter

Die Debatten über ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) markieren einen Ladenhüter der Geschichte sozialer Ideen. Begonnen hatte die aktuelle Diskussion bereits in den 1980-er Jahren, als die zunehmende Digitalisierung der Produktion die These vom Ende der Arbeitsgesellschaft von Hannah Arendt (1962) wieder aktualisieren konnte. In den 1980-er Jahren hieß das BGE noch GME, also Garantiertes Grundeinkommen. Die Debatte hatte wie heute zwei ideologisch aufgeladene Quellen, einmal eine neoliberale, die sich gegen den damals noch keynesianischen Wohlfahrtstaat richtete und eine emanzipatorisch verstandene utopischer Idee, die von der Überwindung falscher oder entfremdeter Lohnarbeit träumte. An diesen beiden ideologischen Strömungen hat sich nichts geändert und auch die Angst vor dem Ende der Arbeitsgesellschaft, anders gesagt vor technologischer Arbeitslosigkeit ist geblieben oder wieder erneuert worden. In dieser Kritik an dieser Idee in ihrer emanzipatorisch-utopischen Variante gehe ich in 4 Schritten vor.

Erstens geht es um die Größenordnungen der Kosten eines BGE und die damit verbundenen Größen der Einkommensumverteilung. Es geht also darum, ob ein existenzsicherndes BGE im Rahmen des deutschen Kapitalismus überhaupt finanzierbar ist.

Zum zweiten geht es um die Rückwirkungen eines Grundsicherungs- bzw. Grundeinkommensmodells auf die bestehende Sozialversicherung, hier die Renten- und die Arbeitslosenversicherung.

Zum dritten geht es um den strategischen Stellenwert des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) im Rahmen einer Systemtransformat. Das heißt: Ist das ein Modell im Kapitalismus, um diesen erträglicher oder sozialer zu machen? Oder  ist es ein Instrument  zur Veränderung in dem Sinn, dass mit der Einführung des BGE gleichsam „systemfremde“ Elemente im Kapitalismus durchgesetzt werden, um diesen zu einem „Mischsystem“ zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu machen, in dem Sinn, dass es Märkte und kapitalistische Produktion gibt, aber daneben einen breiten und differenzierten nichtkapitalistischen Sektor, der einerseits aus dem staatlichen Bereich und andererseits aus einer Bandbreite von über Grundeinkommen finanzierten Tätigkeiten besteht? Oder provokant gefragt, geht es nur um ein bescheidenes „Schlaraffenland“ für Erwerbslose und Altersarme, das einfach besser ist als das Elend und die Schikanen im Hartz IV-Regime?

Oder in die Zukunft gedacht:  Ist es eine neue kommunistische Utopie für die Zukunft? Grundeinkommen in einer nichtkapitalistischen Gesellschaft für alle, wer aber mehr haben will, arbeitet zusätzlich in einer vergesellschafteten Ökonomie, die ihre Überschüsse einmal für Investitionen (gerade in Bildung und Forschung), zum anderen für das Grundeinkommen ausgibt.

Zunächst gibt es zwei Probleme: so strategisch wird die Debatte über Grundsicherung oder Grundeinkommen gerade nicht angegangen. Es gibt einen völlig subalternen Streit über Höhe und Sanktionsfreiheit nach dem Motto, die weitgehendere Forderung muss die bessere Forderung sein. Zum Zweiten wird überhaupt nicht reflektiert, dass mit der Forderung nach dem BGE eine neue Klassengesellschaft gefordert wird: die Unterscheidung zwischen Erwerbsarbeit und Nichterwerbsarbeit. Die gibt es heute bereits, allerdings umgekehrt: die Unterscheidung zwischen Rentiers, also den Beziehern von Kapitaleinkommen ohne eigene Arbeitsleistung und arbeitender Bevölkerung, bei der die sozialen Transfers bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter auf vorhergegangener Arbeitsleistung beruhen. Mit der Forderung nach dem BGE tritt eine neue „Klasse“ von allerdings „alternativen Rentiers“ und zwar eine extrem bescheidene Variante auf die politische Bühne.

Im Folgenden soll versucht werden, diese Fragen ansatzweise zu beantworten:

  1. Umverteilung

Ein bedingungsloses Grundeinkommen in der populären Höhe von individualisiert 1000 € wird rund 1000 Mrd. € pro Jahr kosten. Bedingungslosigkeit bedeutet, dass es keine Voraussetzungen für den Bezug des BGE, wie Bedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit geben wird, was dazu führt, dass jedes Gesellschaftsmitglied ab einem bestimmten Alter Anspruch auf ein BGE hat. Das ist eine enorme Fehlallokation von finanziellen Ressourcen, da nur eine kleine Minderheit ein solches BGE aus materiellen Gründen, also aus Arbeit benötigt. Diese enorme Verschwendung von öffentlichen Einnahmen ist der Preis für die Bedingungslosigkeit des Einkommens. Wie können diese mindestens 1000 Mrd. € finanziert werden?

Das Volumen der Einnahmen aus Bundessteuern lag 2017 bei knapp 310 Mrd. €. Ein Rückgriff auf Länder- und Gemeindesteuern ist unrealistisch, weil damit diesen Gebietskörperschaften die Finanzgrundlage entzogen werden. Von diesen 310 Mrd. € können staatliche Transfers, wie die Ausgaben für Hartz IV- Transfers, die dann nicht mehr anfallen. 2017 waren das rund 40 Mrd. €. Damit benötigen wir für ein ein BGE von 1000 € ein erhöhtes Aufkommen aus den Bundessteuern in einer Größenordnung von rund 960 Mrd. €.  Das werden dann Einkommenssteuern auf hohe Arbeitsentgelte, Vermögens- und Unternehmenssteuern und die Umsatzsteuer sein. Das Problem besteht hier darin, dass 2017 das gesamte Volkseinkommen 2,457 Mrd. € beträgt. Es zerfällt in 1,669 Bio. € Arbeitnehmerentgelte und 778 Mrd. € Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Dazu kommen noch die Abschreibungen, wobei ich hier davon ausgehe, dass sie nicht für ein BGE verwendet werden können, weil das die Substanz einer nationalen Ökonomie beschädigen würde. Aus diesen beiden Größen Arbeitnehmerentgelte und Kapital- und Vermögenseinkommen müssen daher 960 Mrd.€ zur Finanzierung eines BGE abgezweigt werden.

Hier gibt es den ersten Zielkonflikt mit der an der post-keynesianischen Theorie orientierten Linken in Partei und Gewerkschaften. Diese strebt eine, wenn auch erheblich geringere Umverteilung ebenfalls an, aber sie will einen großen Teil davon für öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Erziehung und Bildung, für eine Ausweitung der öffentlichen Beschäftigung und für einen ökologischen Umbau investieren. Die Keynesianer plädieren für Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft, eine Zukunft, in der heute Arbeitslose wieder Beschäftigung finden und nicht durch ein Grundeinkommen vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden, um dadurch den Arbeitsmarkt zu entlasten. Die Anhänger des BGE plädieren dagegen einmal für den zeitnahen Konsum, in der Perspektive für den Ausstieg aus der Erwerbsarbeit („Ende der Arbeitsgesellschaft“).

Um diesen Zielkonflikt aufzulösen, können wir noch mindestens einmal 150 Mrd.€ dazurechnen, um die Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur zu finanzieren. Im Klartext: Es müssen mit Hilfe der staatlichen Gesetzgebungsmacht den reichen Privathaushalten und den profitablen Unternehmen rund 1100 Mrd. € jährlich als Daueraufgabe abgenommen werden. Das gesamte Steueraufkommen würde damit einschließlich der indirekten Steuern von auf rund 1800 Mrd. € ansteigen. Das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen lag 2008 bei 788 Mrd.€. Wenn dieses konfiskatorisch besteuert wird, können daraus höchstens 250 Mrd. € zusätzliche Einkommen generiert werden, weil ein bestimmtes Volumen für zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von 300 bis 400 Mrd. € weiter zur Verfügung stehen muss.

Dann fehlen aber noch mindestens 750 Mrd. €, die aus den Arbeitnehmerentgelten oder dann doch aus indirekten Steuern abgezweigt werden müssen. Theoretisch ist es vorstellbar, dass die hohen Arbeitnehmerentgelte sehr hoch besteuert werden, aber bei einem Gesamtvolumen der Lohn- und veranlagten Einkommenssteuer von 250 Mrd. € (2017) ergeben sich daraus vielleicht noch einmal gerade 50 Mrd. €, weil dieses Steueraufkommen insgesamt nicht ausreichend groß ist. Deshalb wird kein Weg daran vorbei gehen, dass das Finanzierungsvolumen des Sozialstaats (Sozialversicherungen und staatliche Transfers) deutlich verringert werden muss, wie das zentral aus der neoliberalen Sicht gefordert wird (siehe unter 3.).

Die mit Umverteilungsprozessen in solchen Größenordnungen verbundenen politischen Auseinandersetzungen sind gewaltig, das Aufkommen aus der Körperschaftssteuer müsste sich dann rund vervierfachen, aber auch das Lohnsteueraufkommen würde sich zu Lasten der hohen Arbeitseinkommen um rund ein Viertel erhöhen. Zugleich würden Leistungen der sozialen Sicherung dramatisch reduziert. Im Kern läuft es auf eine groß dimensionierte Umverteilung zugunsten der höheren Einkommen hinaus, deren stärkere Besteuerung im Volumen unter den 1000 € liegt, mit den sie vorher subventioniert wurden

Das verstößt klar gegen das Leitbild sozialer Gerechtigkeit, das auf der Vorstellung eines auf eigener Arbeit basierenden Einkommens basiert. Die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten wird die deutliche Reduzierung ihrer auf eigene Arbeit basierenden sozialen Ansprüche entschieden ablehnen. Daher wird sich sofort die Durchsetzungsfrage stellen. Anders gesagt, welches politische Subjekt soll diesen massiven Prozess der Umverteilung nicht nur auf die politische Tagesordnung setzen, sondern auch durchsetzen?  Die Erwerbslosen mit Sicherheit nicht, denn ihre gesellschaftliche Konfliktfähigkeit ist gering, anders als die abhängig Beschäftigten können sie ihre Arbeitskraft nicht verweigern, weil diese nicht nachgefragt wird. Die Erwerbslosen benötigen daher Bündnispartner für die Durchsetzung eines allgemeinen Grundeinkommens. Sie werden sie nicht bekommen, wenn das Grundeinkommen höher ist, als die Nettoeinkommen aus schlecht bezahlter Lohnarbeit. Insofern hat die politische Realisierung des Grundeinkommens die Durchsetzung eines erheblich höheren gesetzlichen Mindestlohns zur Voraussetzung. Die Hoffnung, ein Grundeinkommen durchzusetzen, das höher ist als das Nettoeinkommen aus dem gesetzlichen Bruttomindestlohn ist eine absurde Träumerei. Es kommt hinzu, dass ein Grundeinkommen von 1000 € niedriger ist, als der Regelsatz von Hartz IV plus die Kosten des Unterhalts in den Metropolen mit hohen Mietkosten,

Der Hinweis auf die hohen privaten Vermögen („Geld ist genug da“), zielt auf Vermögen, also auf eine Bestandsgröße, nicht aber auf Einkommen, also auf eine Stromgröße. Einkommen können aber nur durch Einkommen finanziert werden, nicht – oder nur zeitweise – durch das Abschmelzen von Vermögen. Dieses hat sich zu Kapital materialisiert und erzeugt aus der Anlage von Kapital Zinsen und Renten. Wenn es abgeschmolzen wird, verringern sich die daraus resultierenden Einkommen, deren konfiskatorische Besteuerung gerade die Grundeinkommen finanzieren soll. Diesen magischen Topf an Geldvermögen, den es zur Finanzierung des Grundeinkommens anzuzapfen gelte, um das“ Schlaraffenland“ der alternativen „Rentiers“ von der Utopie zur Wirklichkeit zu machen, gibt es nicht. Die populäre und linke Vorstellung des „Geld ist genug da“ hat eine gemeinsame Schnittmenge mit der Vorstellung der Akteure auf den Finanzmärkten, dass sich Geld aus sich selbst heraus vermehrt („Geld arbeitet“). Der Siemens-Finanzvorstand Joe Kaeser hat diese Geldillusion nach der Finanzmarktkrise auf den Punkt gebracht:“Es war Geld da ohne Ende, aber das Geld war eigentlich gar nicht da, aber man hat gedacht, es wäre da.“ (SZ vom 28.3.09). Das Denken in einem Dagobert-Duck-Modell meint, dass die deutsche Wirtschaftsgesellschaft quasi auf einen gigantischen Geldtopf sitzt, der nur ausgeschüttet werden muss.

Beide Sichtweisen, die neoliberale und die emanzipatorisch-utopische basieren  darauf, dass die eigentlichen Quellen der Wertschöpfung, die lebendige Arbeit und die Natur nicht gewusst werden, dass im Gegensatz dazu, dem Kapital eine eigene Potenz der Wertschöpfung und Wertvermehrung angedichtet wird, an der jetzt endlich auch die Erwerbslosen partizipieren wollen, obwohl ihr eigenes Arbeitsvermögen, also ihre Arbeitskraft aus dem Wertschöpfungsprozess ausgegrenzt worden ist. Ihre unentgeltliche Mehrarbeit ist nicht mehr gefragt, was sie  im Gegenzug zwingt, an den Resultaten der unentgeltlichen Mehrarbeit der eigentlichen Produzenten des gesellschaftlichen Reichtums, also aus dem Mehrwert der produktiven Lohnarbeiter des Kapitals abgeleiteten Einkommen, über  soziale Transfers teilzuhaben. Bis 2004 wurde diese Abhängigkeit durch die Arbeitslosenversicherung geregelt. Abzüge vom Lohn sicherten ein Einkommen für Phasen der Arbeitslosigkeit. Mit den Hartz-Reformen wurde dieser „Klassenfonds“ der abhängig Beschäftigten in eine staatliche Armutsverwaltung mit dem Ziel des Lohndumpings im Niedriglohnbereich transformiert. Damit ist aber auch der Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Arbeitseinkommen und der daraus abgeleiteten Sozialeinkommen verloren gegangen.

Weil dieser grundsätzliche Zusammenhang der Entstehung von Einkommen und ihrer  Verteilung in einer kapitalistischen Gesellschaft  aber nicht verstanden wird, kommt es zu dieser verrückten Vorstellung, die Höhe der aus dem gesellschaftlichen Mehrprodukt abgeleiteten sozialen Transfers sei allein eine Frage des Willens
und der Entschiedenheit bei der Artikulation der Forderungen und zum zweiten, es gehe dabei in erster Linie um eine Beschneidung der Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen. Diese Sicht wäre angemessen, wenn der sog. Produktionsfaktor Kapital eine eigene Potenz der Wertschöpfung hätte. Dann könnten wir uns über die Verteilung der daraus resultierenden Wertzuwächse entsprechende Gedanken machen (die Forderung nach einer Maschinensteuer beruht auf der gleichen Illusion oder Mystifikation).

Wenn dies aber nicht der Fall ist, wird der Blickwinkel völlig anders:  Dann geht es darum, dass aus der Ausbeutung der Lohnarbeit resultierende gesellschaftliche Mehrprodukt rational zu verteilen. Aus dieser Sicht ist es sinnvoller, in Erziehung, Bildung, Forschung und in eine ressourcenschonende Umweltpolitik zu investieren, als in den bloßen Konsum von Erwerbslosen. Was diese betrifft, ist es wiederum sinnvoller, in ihre Beschäftigung, d.h. in die gesellschaftliche Nutzung ihres Arbeitsvermögens zu investieren, als einen sozial abgefederten dauerhaften Abschied in den Sektor der Nichterwerbsarbeit zu subventionieren.  Dies ist auch im Interesse der Erwerbslosen, die eine gesellschaftlich sinnvolle Arbeit der Alternative eines öffentlich subventionierten „Müßiggangs“ auf bescheidenem Niveau in der Regel vorziehen werden. Gegenwärtig zwingt die mit den Bedingungen von Hartz IV verbundene persönliche Demütigung die Menschen dazu, dass die Rolle des bescheidenen, „alternativen“ Rentiers attraktiv wird.

  1. Abbau des Sozialstaats

Welche Auswirkungen hat ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die bestehende Sozialversicherung?

Berührt sind davon direkt die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Bezogen auf die Arbeitslosenversicherung besteht die Folge darin, dass diese durch ein allgemeines Grundeinkommen überflüssig wird. Arbeitslosigkeit führt dann zum Grundeinkommen. Bezieher höherer Arbeitseinkommen, die in der Phase der Arbeitslosigkeit mit der Höhe des Grundeinkommens nicht zufrieden sein können, also alle höher qualifizierten Beschäftigten, müssen dann eine zusätzliche Versicherung abschließen, die möglicherweise auch öffentlich angeboten wird (ob es dazu noch eine „Beteiligung“ der Arbeitgeberseite gibt, ist wenig wahrscheinlich).  Allgemein gilt, dass die Arbeitgeberseite sich mit der Einführung eines allgemeinen steuerfinanzierten Grundeinkommens aus der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung zurückzuziehen versuchen wird.  In der Rentenversicherung ist die Situation komplizierter: Ein allgemeines Grundeinkommen wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziell entlasten und in der Folge in eine Zusatzversicherung für abhängig Beschäftigte mit höheren Einkommen transformieren. Da wir es hier aber um eine langfristig angelegte und eigentumsrechtlich garantierte Umlagefinanzierung handelt, werden die Beiträge für die nächsten 20 bis 30 Jahre hoch bleiben, da über die Beiträge bereits gegebene Rentenzusagen finanziert werden müssen.

Erst nach einem bestimmten Stichtag tritt dann die Kombination von allgemeinen Grundeinkommen und individuell erworbenen Rentenansprüchen in Kraft. Im Kern ändern sich dadurch nicht die Kosten für die Finanzierung der nicht mehr Erwerbstätigen, sondern nur die Verteilung dieser Kosten. Die Arbeitgeberseite wird einerseits entlastet durch eine Verringerung der Rentenversicherungsbeiträge, sie wird andererseits belastet durch die Steuerfinanzierung des allgemeinen Grundeinkommens. Die Arbeitnehmerseite wird ebenfalls entlastet, was die Beiträge zur Rentenversicherung betrifft, andererseits wird sie durch Steuererhöhungen stärker belastet. Unter dem Strich werden aber im theoretischen Modell beide Seiten stärker zur Finanzierung der Nichterwerbstätigkeit  herangezogen, weil ein Grundeinkommen nivellierende  Wirkungen hat, was heißt, dass niedrige Beitragszahlungen zu relativ höheren Einkommen  und höhere Einkommen zu relativ niedrigeren Sozialeinkommen führen, was dann mit zusätzlichen Versicherungen kompensiert werden muss. Im Kern verändert sich das bisherige System der Sozialversicherung als einer an den vorhergehenden Arbeitseinkommen orientierten Grundsicherung in eine Zusatzversicherung für die mittleren und höheren Arbeitseinkommen. Die Funktion der Grundsicherung wird dann von dem allgemeinen steuerfinanzierten Grundeinkommen übernommen. Die Kosten der Altersversorgung werden aus dem kollektiven System der Umlagefinanzierung ausgegliedert und individualisiert.

Rechtlich ist dieser Formwechsel hoch riskant. Abzüge von den Arbeitseinkommen für die soziale Sicherung begründen eigentumsrechtliche Ansprüche, bei einer steuerfinanzierten Grundsicherung ist dieser Zusammenhang völlig offen. In wirtschaftlichen Notzeiten können dann steuerfinanzierte Leistungen anders als beitragsfinanzierte Leistungen drastisch reduziert werden. Auch makroökonomisch spricht zunächst nichts für die Finanzierung von sozialen Transfers über Steuern, statt über die Löhne. Das basiert darauf, dass die deutschen Lohnstückkosten im internationalen Vergleich ausgesprochen niedrig sind und Deutschland  ein „Wirtschaften zulasten der Nachbarn“ oder eine „Beggar thy Neighbour –Policy“, anders gesagt, eine Politik der realen Abwertung innerhalb der europäischen Währungsunion ermöglicht haben.

Würde ein großer Teil der Sozialversicherungsbeiträge durch Steuern ersetzt, würde sich die überlegene Wettbewerbsposition der deutschen Unternehmen in der Währungsunion noch stärker verfestigen und in der Konsequenz die Währungsunion sprengen. Das Gleiche gilt für die Außenhandelsbeziehungen mit den USA und anderen wichtigen Wirtschaftsgesellschaften. In der makroökonomischen Perspektive muss der Übergang in eine Steuerfinanzierung sozialer Transfers daher mit einer deutlichen Erhöhung der Bruttoarbeitseinkommen und einem relativ hohen gesetzlichen Mindestlohn verbunden werden. Dann kann anstelle von annähernd paritätisch zu finanzierenden Beiträgen zur Sozialversicherung ein deutlich größer werdender Teil der sozialen Transfers über Steuern finanziert werden, wenn dies zugleich mit einer radikalen Besteuerung der Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen verbunden wird. In der Konsequenz würde damit Deutschland bei der Finanzierung des Sozialstaats den „skandinavischen“ Weg einschlagen.

Das würde insgesamt zu einer deutlich höheren Steuerquote in der Gesellschaft führen. Ob eine solche Gesellschaft aber bereit ist, darüber den komfortablen Ausstieg eines Teils der Gesellschaft in die Rolle von „bescheidenen Rentiers zu alimentieren, ist mehr als zweifelhaft. Die Gemeinschaft der Steuerzahler wird verlangen, dass die so subventionierten Gesellschaftsmitglieder für zumutbare Arbeit zur Verfügung stehen. Über die Frage, was in diesem Zusammenhang „zumutbar“ heißt, wird dann sicher politisch gestritten werden. Da gibt es andere Lösungen, als diejenigen, die mit Hartz IV fixiert worden sind. Aber auch in einem stärker steuerfinanzierten Sozialstaat wird es kein finanziell attraktives bedingungsloses Grundeinkommen geben. Es ist auch unter diesen veränderten Bedingungen in dem erforderlichen Volumen nicht finanzierbar.

  1. Gesellschaftstransformation?

Die dritte Frage nach dem Stellenwert dieser Forderung im Rahmen einer Transformation des kapitalistischen Systems in eine „postkapitalistische“ oder „sozialistische“ Gesellschaftsordnung ist einfach zu beantworten. Das BGE wird nicht als Einkommensform einer nichtkapitalistischen Gesellschaft betrachtet, sondern als mögliche Variante der Einkommensverteilung in den bestehenden kapitalistischen Gesellschaften. Dafür spricht, dass ein allgemeines Grundeinkommen auch zum wirtschafts- und sozialpolitischen Repertoire neoliberaler Reformvorschläge (z.B. bei Milton Friedman in der Form einer „negativen Einkommenssteuer“) gehört und auch die „linken“ Befürworter des BGE (wie z.B. Claus Offe) diesen Vorschlag in die gegenwärtige Finanzierungskrise des Sozialstaats einordnen. Diese wiederum thematisieren mit ihrem Plädoyer für ein BGE ein zentrales Problem: Das BGE kann in dieser Sicht eine selbst gestaltete Lebensführung der Menschen ermöglichen, weil diese sich nicht mehr dem Diktat unterwerfen müssen, jede Arbeit anzunehmen.  „Systemfremd“ sind solche Vorschläge allerdings nicht. Die Alimentierung von Nichterwerbstätigen durch die Erwerbstätigen gehört zu den Grundanforderungen, die jede Gesellschaft leisten muss. Ein bedingungsloses Grundeinkommen markiert hier einen Fortschritt, weil vom politischen Anspruch gesehen, die soziale Kontrolle der so subventionierten Gesellschaftsmitglieder aufgehoben wird. Anderseits sind die mit dem BGE verbundenen Einkommenserwartungen völlig illusionär. Über die Begrenzung dieser Sozialeinkommen wird sich indirekt wieder eine soziale Kontrolle, die zur Aufnahme von Lohnarbeit zwingt, durchsetzen.

Diese Frage lässt sich aber einfacher lösen: durch eine Änderung der Zumutbarkeitsbedingungen von angebotener Arbeit. Wenn nicht zumutbare Arbeit ohne Sanktionen abgelehnt werden kann – wie dies vor 1982 im Arbeitsförderungsrecht (AFG) geregelt war – stellt sich diese Frage nicht.  Es wäre schon viel gewonnen, wenn Hartz I bis IV einfach zurückgenommen würden und die Einkommensformen des AFG mit Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe mit dem Verständnis von zumutbarer Arbeit vor 1982 wieder institutionalisiert würden. Damit würde die makroökonomisch gesehen, nur absurde Vorstellung, die Arbeitslosen seien an ihrer Arbeitslosigkeit selbst schuld, fundamental korrigiert.

  1. Warum ist diese Ideologie populär?

Aus makroökonomischer Sicht absurde Regelungen wie die Hartz-Gesetze und ihre Praxis provozieren ähnlich verrückte Reaktionen. Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen gehört dazu. Aus einer ideologiekritischen Sicht geht es darum, zu erklären, warum so phantastische Modelle populär werden. Aus der neoliberalen Sicht ist diese Erklärung einfach. Der Neoliberalismus ist eine politische Utopie, die durch einen unbeirrbaren Glauben an die Effizienz freier Märkte bestimmt wird. Märkte erreichen hier aus sich selbst herauseine gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen, deren Unterschiede auf entsprechend unterschiedliche Leistungen zurückzuführen sind. Wenn alle ihrem eigenen Nutzen folgen und Staat und Gewerkschaften sie dabei nicht behindern, wird ein Optimum an Wohlfahrt gewonnen. Die der politischen Utopie des Neoliberalismus zugrundeliegenden ökonomischen Theorien werden zusammenfassend als neoklassisch bezeichnet, auch wenn sich unter diesem Begriff verschiedene Varianten wie der Monetarismus, der deutsche Ordoliberalismus und die Österreichische Schule zusammenfassen lassen. In der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie oder -doktrin gibt es keine unfreiwillige oder ökonomisch erzwungene Arbeitslosigkeit, sondern nur freiwillige Arbeitslosigkeit. Wer arbeitslos ist, hat nach dieser Ideologie beschlossen, dass der individuelle Nutzen von Nichtarbeit größer ist als das Leid der Arbeit, genauer der Lohnarbeit. Mit dem BGE wird für diese nutzentheoretisch bestimmte Entscheidung ein geeigneter institutioneller Rahmen bereitgestellt.

Aus einer emanzipatorisch verstandenen Sicht kann das als Weg zur Autonomie des Individuums, das zwischen selbstbestimmter Eigenarbeit und fremdbestimmter Lohnarbeit verstanden werden. Eine solche Sicht weit darauf hin, dass sich die Individuen in reifen kapitalistischen Gesellschaften in erster Linie als Individuen und nicht mehr als Angehörige einer sozialen Klasse oder eines sozialen Milieus verstehen, also von Gruppen, die in einer Klassengesellschaft eine ökonomisch und sozial bestimmte Position einnehmen. Sie verstehen sich als sozial ungebundene Individuen, die ihr Leben frei bestimmen wollen und dabei von den sozialen Voraussetzungen und Einschränkungen von Autonomie abstrahieren oder frei sein wollen. Eine sozial ungebundene Autonomie wird selbst zur Utopie eines freien Lebens.

Hier sehen wir eine Übereinstimmung mit dem sogenannten methodologischen Individualismus in den Sozialwissenschaften. Dieser geht bei der Untersuchung sozialer Handlungen vom Handeln der Individuen aus und spricht den Handlungen eine Intention zu, die als individuelle ökonomische Nutzenmaximierung verstanden wird. Dieser Individualisierungsprozess ist aber, gerade bei denen, die ihn ausleben wollen, ein Resultat sozialstaatlicher Sicherheit, der dazu geführt hat, dass bestimmte, früher als Stand oder Klasse bezeichnete Schranken in den Hintergrund getreten sind. Sie bestehen aber nach wie vor. Dieser Schein von Abwesenheit oder Unsichtbarkeit sozialer Schranken wirkt aber ganz überwiegend nicht für die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten, deren Individualität durch die Machtverhältnisseim System der Lohnarbeit und durch die Höhe der Löhne bestimmt wird. Diese Vorstellung der Rationalität individuell motivierter Handlungen hat zur Folge, dass die Menschen zwar bewusst handeln, aber kein oder nur ein unzureichendes Bewusstsein über die gesamtgesellschaftlichen Bedingungen unter denen sie handeln, haben. Sie kennen die gesellschaftlichen und sozialstaatlich fundierten Voraussetzungen ihrer individuellen Handlungen nicht (mehr).

Diese Entwicklung kann auch erklären, warum die Parteien der politischen Linken, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr in makroökonomischen oder gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen denken. Mit zentralen Begriffen der makroökonomischen Theorie, wie Leistungsbilanzsalden, Primär- und Sekundärverteilung, systematischen Marktungleichgewichten oder effektiver Gesamtnachfrage wird heute nicht mehr gedacht, weil sie mit den persönlichen Erfahrungen der Individuen nicht kompatibel sind. In der beschränkten Welt des Individuums kommen solche Größen nicht vor. Das Individuum sieht aber nicht, warum sein Horizont so beschränkt ist. Ökonomische Entscheidungen fallen aus einer nutzentheoretischen Sicht, aus der das BGE bewertet wird. Was nutzt es mir bei meiner Lebensgestaltung? Hinter diesem theoretisch nicht reflektierten Alltagshandeln stehen aber ökonomische Kalküle und entsprechende neoklassische Theorien, wie die Public-Choice Theorie eines James M. Buchanan und anderer. Die Anhänger des BGE stehen tief in der bürgerlichen Gesellschaft, auch wenn sie hier nur eine ganz bescheidene Rolle spielen wollen.

In der Konsequenz bedeutet diese Forderung die intellektuelle Resignation oder Kapitulation vor der Herausforderung einer politischen Gestaltung und Überwindung von kapitalistischen Gesellschaften. In der Frage um die Höhe dieses Einkommens geht es darum, für wie viel Geld potenzielle gesellschaftliche Opposition eingekauft und politisch stillgelegt werden kann. Das Tragische an diesem Angebot liegt darin, dass die ökonomischen und politischen Eliten die Erwerbslosen noch nicht einmal als gesellschaftliche Opposition identifiziert haben. Warum sollte sie für politische Abstinenz mehr bezahlen als das absolute Existenzminimum? Das emanzipatorisch gedachte Grundeinkommen gibt es nur als neoliberale Inszenierung.

 

Auf dem Weg in den digitalen Kapitalismus?

18. Februar 2019

von Michael Wendl

An vielen Darstellungen über die Auswirkungen einer forcierten Digitalisierung von Wirtschat und Arbeit fällt auf, dass sie aus mikroökonomischer oder arbeitssoziologischer Sicht auf die zukünftigen Entwicklungen geprägt sind und keine makroökonomische Fundierung haben. Sie können aber nur in dem gegenwärtig die wirtschaftliche Entwicklung bestimmenden makroökonomischen Rahmen diskutiert werden, weil es von dem gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen getrennte und verselbständigte mikroökonomische Prozesse nicht gibt. Hinter dem Einsatz neuer Technologien – und hier handelt es sich im Kern um eine alte Technologie, die seit den 1970-er Jahren breit angewandt wird – stehen grundsätzlich ökonomische Kalküle, deren Umsetzung von makroökonomischen Bedingungen abhängig sind.

  1. Die aktuelle makroökonomische Konstellation

In der Frage der Einschätzung der makroökonomischen Entwicklung eines durch Finanzialisierung geprägten Kapitalismus (auch wenn die Grade der Finanzialisierung unterschiedlich sind – siehe  die USA und GB auf der einen und Deutschland und Japan auf der anderen Seite), sehen wir zwei Interpretationen: Das ist einmal die These von der säkularen Stagnation, wie sie z.B. von Hagen Krämer (SPW 225 – 2018) vertreten wird. Zum zweiten sehen wir eine Interpretation, die auf der zunehmenden Ungleichheit von Einkommen und Vermögen aufbaut und aus der dadurch bedingten strukturellen und langfristigen Schwäche der effektiven Nachfrage ein niedriges Wachstum des BIP und in der Folge einen langfristigen Fall oder eine Stagnation der Zuwachsraten der Arbeitsproduktivität ableitet. In diese Sichtweise ist der Beitrag von Hübner (SPW 225 – 2018) einzuordnen.

Dazu eine methodische Anmerkung: Wenn wir versuchen Arbeitsproduktivität von der Kapitalproduktivität abzugrenzen, sehen wir vor einem Problem. Die Arbeitsproduktivität wird festgestellt, indem das reale BIP auf die Erwerbstätigenstunden (oder auf die Erwerbstätigen) bezogen wird, bei der Kapitalproduktivität wird das BIP auf den Kapitalstock dieser Gesellschaft bezogen. Die Kapitalproduktivität ist daher keine zusätzliche Größe, sondern markiert nur ein anderes Berechnungsverfahren als die Arbeitsproduktivität. Bei der Arbeitsproduktivität geht es um den Zusammenhang von BIP, Beschäftigung und Arbeitszeit, bei der Kapitalproduktivität um den Zusammenhang von BIP und Kapitalstock. Letzterer kann unterschiedlich errechnet werden, aber auch das ändert nichts an den Zuwachsraten. Wenn wir beide Größen empirisch messen, so fallen beide im langfristigen Trend. Ihre Zuwachsraten weichen nur geringfügig voneinander ab (Wista 1-2018). Letztlich hängt die Zuwachsrate der Produktivität vom Wachstum des BIP ab. Durch die begriffliche Trennung von Wachstum und Produktivität kann der Eindruck entstehen, es könne bei niedrigen Wachstumsraten des BIP deutlich höhere Wachstumsraten der Produktivität geben. Das ist aus Gründen der Definition beider Größen nicht möglich.[1]

Der entscheidende Unterschied zwischen der These einer säkularen Stagnation und der These einer durch zunehmende Ungleichheit geschwächten aggregierten Nachfrage liegt darin, dass der zweite Typ kapitalistischer Entwicklung durch ein Bündel von wirtschaftspolitischen Maßnahmen verändert werden kann. Diese Möglichkeit steht auch hinter der Kontroverse zwischen Larry Summers, der von einer säkularen Stagnation spricht und Joseph Stiglitz, in der Stiglitz die Sicht vertritt, dass eine Aufhebung der Tendenzen zur säkularen Stagnation durch eine andere Wirtschafts- und Finanzpolitik möglich ist[2].  Dazu gehört auch die Aufhebung der finanzkapitalistischen „Spielanordnung“ und ihre Ersetzung durch eine realkapitalistische Spielanordnung (Schulmeister 2018).

Mit der Digitalisierung verbunden ist die Frage einer technologischen Arbeitslosigkeit, die in dieser Debatte wieder gestellt und teilweise bejaht wird. Das ist eine alte Frage, die schon vor der Einführung von IT diskutiert wurde. So stammt das berühmte Diktum vom Ende der Arbeitsgesellschaft von Hannah Arendt aus dem Jahr 1960. Die 1980-er Jahre waren geprägt durch diese Diskussionen um das Ende der Arbeitsgesellschaft und die Hoffnungen auf eine garantiertes und bedingungsloses Grundeinkommen. Heute wiederholt sich das. Aber heute wissen wir, wie diese viel beschworene technologische Arbeitslosigkeit tatsächlich entwickelt hat. Bei einer Steigerung der Arbeitsproduktivität von 2 % ergibt sich bei 35 Mio. Erwerbstätigen, dass jedes Jahr 0,7 Mio. Stellen wegrationalisiert werden. Beschäftigungsverluste in diesen und höheren Größenordnungen hat es in der Vergangenheit ständig gegeben. Sie sind aber durch Wachstum und das Entstehen neuer Beschäftigung in anderen Bereichen (oft in den gleichen Unternehmen und Branchen) mehr als kompensiert worden. Dieser Prozess wird als Strukturwandel bezeichnet und prägt die gesamte kapitalistische Entwicklung seit dem 18. Jahrhundert. Die großen Steigerungen der Arbeitslosigkeit sind in der Folge von Krisen, regelmäßigen Konjunkturkrisen und unregelmäßigen Finanzkrisen entstanden, nicht durch technologische Innovationen. Der Begriff der technologischen Arbeitslosigkeit macht es aber möglich, statt den nicht verstandenen Bewegungen von Konjunktur und Krise etwas anderes, wie z.B. den Chip als vermeintlichen Jobkiller verantwortlich zu machen. Ähnlich verhält es sich mit de wieder aktuelle gewordenen Forderung nach einer Maschinensteuer.[3]

  1. Der deutsche Kapitalismus

Allgemein sehen wir in den meisten kapitalistischen Hauptländern aus saldenökonomischer Sicht Nettofinanzierungsüberschüsse des Unternehmenssektors. Besonders ausgeprägt ist dies für Deutschland feststellbar. Hohe Geldvermögen und Renditen kennzeichnen den deutschen Kapitalismus (Bundesbank 12- 2017), was sich auf der anderen Seite in einer ausgeprägten Investitionszurückhaltung sowohl bei den privaten, wie bei den öffentlichen Investitionen ausdrückt. Die spannende Frage lautet, ob sich diese Zurückhaltung im Zuge einer digitalen Revolution auflösen wird und es dadurch zu einer Steigerung der Produktivität in der Industrie kommt, die auf die anderen Wirtschaftssektoren ausstrahlt? Dafür spricht aus heutiger Sicht nichts. Diese Einschätzung wird bestätigt durch die Untersuchungen von Robert Gordon (siehe IMK-Report 127), die ebenfalls den Trend niedriger Zuwachsraten der Produktivität bestätigen. Auch die schwache Entwicklung der Nettoinvestitionen der nicht-finanziellen Unternehmen zeigt ein klares Bild. Warum sollte sich diese Investitionszurückhaltung ändern? Die technologischen Voraussetzungen für eine weitere Digitalisierung der Produktion liegen bereits seit einer Reihe von Jahren vor. Die erforderlichen Investitionen wurden und werden nicht getätigt, was auch mit der schwachen Entwicklung der effektiven Nachfrage zusammenhängt. Auch die öffentlichen Nettoinvestitionen sind in den letzten 20 Jahren zurückgegangen. Es reicht ein Blick auf die Finanzpolitik nach 1999, die ganz überwiegend – mit Ausnahme der Jahre 2009/10 – restriktiv war. Diese Entwicklung ist durch die Etablierung einer Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte weiter zementiert worden. Es ist nicht zu erkennen, dass hier ein Paradigmenwechsel zu einer expansiven Finanzpolitik und zu einer kräftigen Zunahme der öffentlichen Investitionen stattfinden wird. Es ist unabhängig von der Frage der Digitalisierung sinnvoll, diesen Paradigmenwechsel zu fordern, aber die Chancen auf Erfolg sind gering, da die deutschen Schuldenbremsen und der europäischen Fiskalpakt verfassungsrechtlich fixiert sind. Das wieder heißt, dass erst in einigen Jahren die Möglichkeit sich eröffnen kann, dass es zu einer signifikant stärkeren Investitionstätigkeit der Gebietskörperschaften kommen wird.

Das deutsche Modell ist nicht nur durch den ordoliberalen Typ staatlicher Austeritätspolitik, sondern zugleich durch einen stabilitätsorientierten Handelsmerkantilismus gekennzeichnet. Zu diesem Handelsmerkantilismus gehören eine niedrige Inflation, die früher durch die restriktive Geldpolitik der Bundesbank gesichert wurde und eine zurückhaltende Lohnpolitik. Auch wenn s diese am Modell der Bundesbank orientierte Geldpolitik der EZB ab 2012 geändert und durch eine diskretionäre Geldpolitik mit niedrigen Leitzinsen ersetzt worden ist, besteht der deflationäre Druck durch die Verallgemeinerung der Austeritätspolitik in der Eurozone weiterhin. Die deutschen Exporte verlagern sich zunehmend aus der Eurozone heraus in die Schwellenländer (Sablowski u.a., 2018. Das heißt, dass dieses Modell einer exportgetriebenen Ökonomie nicht in Frage gestellt wird, weil die Märkte sich verändern. Der den südeuropäischen Ländern diktierte Schuldenabbau hat die Märkte für Importe aus Deutschland geschrumpft. Solche einfachen saldenmechanischen Zusammenhänge werden von der deutschen Politik nicht verstanden. Das Exportmodell wird weiter verteidigt, was im Kern eine nationalistische Wirtschaftspolitik bedeutet. Dieses Modell ist insofern kosmopolitisch, weil es seine Überschüsse auf fremden Märkten absetzen muss und dort auf Verschuldung angewiesen ist.

  1. Deutsche Angst vor der Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit

Dass wir gerade in der SPD und in den Gewerkschaften diese Debatte über Industrie 4.0 oder Arbeit 4.0 so intensiv führen, hängt mit dem deutschen Modell der exportgetriebenen Ökonomie zusammen. Dieses Modell mit seiner relativ starken industriellen Basis und einer noch funktionieren institutionellen Verankerung partnerschaftlicher oder korporativer industrieller Beziehungen ermöglicht eine arbeitspolitische Gestaltung (Aushandlung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen) der Digitalisierungsprozesse in der Industrie.[4]

Hier geht es aus Sicht der SPD und der Gewerkschaften – auch wenn das offen nicht ausgesprochen wird – um zwei Ziele: einmal um den Erhalt der starken internationalen Wettbewerbsposition, zweitens um die Sicherung der Beschäftigung und der Arbeitsbedingungen in der Exportindustrie. Es geht gerade nicht um eine Strategie zugunsten der privaten wie öffentlichen Dienstleistungen, auch wenn die aktuelle Debatte um die Arbeitsbedingungen in der Pflege einen solchen Schluss nahelegen kann. Ein Konzept für die Aufwertung personenorientierter öffentlicher Dienste erfordert erstens eine expansive Finanzpolitik und eine Stärkung der Finanzkraft der Sozialversicherung, am besten über höhere Löhne und steigende Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Das wäre ein makroökonomisches Konzept im Gegensatz zu der mikroökonomischen Strategie der arbeitspolitischen Gestaltung der Industriearbeit. Dagegen kann eingewandt werden, dass die Prozesse der Digitalisierung auch die privaten und öffentlichen Dienstleistungen erfassen werden. Im Bereich des Handels wird das der Fall sein. Bei den personenorientierten Diensten und bei staatlichen Dienstleistungen würde es Investitionen in einem Umfang erfordern, die wegen der rigiden Orientierung auf die schwarze Null nicht zur Verfügung stehen. Auch wenn wir annehmen, dass diese Bremsen aufgehoben werden, werden durch eine expansive Fiskalpolitik und höhere Löhne die ökonomischen Voraussetzungen des handelsmerkantilistischen Modells geschwächt, weil es zu einer höheren Inflationsrate kommen wird.

Dass wird nur möglich sein, wenn SPD und Gewerkschaften bereit sind, den deutschen Weg des Handelsmerkantilismus grundsätzlich in Frage zu stellen. Dieser bedeutet in der sozialen Ausrichtung dieses Modells, dass die Beschäftigten in der Exportindustrie ganz überwiegend (ohne Zeitarbeiter und ohne Werkvertragsarbeit) stabile und relativ gut entlohnte Arbeitsverhältnisse haben, während v.a. der private Dienstleistungssektor durch niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen gekennzeichnet ist. Im europäischen Vergleich ist die Differenz zwischen Industrie- und Dienstleistungslöhnen mit 22 % besonders hoch (IMK-Report 142, 2018). Auch das Gender Pay Gap ist ähnlich hoch.

4.Die Konzentration auf den digitalen Kapitalismus führt in die Sackgasse

Wenn wir die Entwicklungshemmnisse auf dem Weg zu einer sozialen und solidarischen Gesellschaft skizzieren, so ergeben sich andere Schwerpunkte. Das sind einmal die Begrenzung und starke Regulierung der Finanzialisierung. Das hat zwei Aspekte, einmal die Steuerung realwirtschaftlicher Unternehmen über Finanzinvestoren, also die Orientierung am Shareholder-Value, zum anderen der spekulative Handel mit Wertpapieren auf den Finanzmärkten. Zweitens geht es um die Verringerung der hohen Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen. Dieser Prozess sollte bei der Primärverteilung zwischen Gewinnen und Löhnen ansetzen und durch die Sekundärverteilung über Staat und Sozialversicherung fortgesetzt werden. Drittens muss die drastische Begrenzung des Niedriglohnsektors, auch durch die Veränderungen der Laufzeiten des Arbeitslosengelds und die Erhöhung der Sätze der Grundsicherung auf die politische Tagesordnung gesetzt werden.

Letztlich basiert die Konzentration auf einen digitalen Kapitalismus, wie der Begriff selbst auf einer falschen Kapitalismustheorie. Mit dieser wird versucht, Kapitalismus „stofflich“ abzugrenzen und zu periodisieren. Kapitalistische Stadien werden als technologisch definierte Stadien missverstanden, wie Dampfmaschinen-Kapitalismus, elektrifizierter Kapitalismus oder High-Tech-Kapitalismus. Damit werden bestimmte technologische Trends für den Alltagsverstand verständlich gemacht, aber solche Bezeichnungen sind trivial, weil die kapitalistische Produktion systematisch darauf drängt, die neuesten Technologien für den Produktionsprozess als Verwertungsprozess nutzbar zu machen. Die spezifische Funktionsweise einer kapitalistischen Ökonomie als Geldwirtschaft wird damit systematisch verfehlt. Dass in der kapitalistischen Produktionsweise Technologien und darauf basierende Maschinen eingesetzt werden, ist eine Banalität. Dass mit der historischen Entwicklung dieser Produktionsweise diese Technologien und Maschinen wechseln, technisch überholte Verfahren durch neue Methoden und Verfahren ersetzt werden, ebenfalls[5]. Solche Veränderungen geschehen im Prozess der Konkurrenz ständig. Die in ihren Auswirkungen dramatischen Veränderungen sind andere, wie die Wirkungen einer weitgehenden Globalisierung, die durch Freihandelsabkommen radikalisiert wird oder die Wirkungen einer völlig unzureichend regulierten Finanzialisierung auf die Arbeitsmärkte und die Institutionen sozialer Sicherung und der demokratischen Verfassung der Nationalstaaten. SPD und Gewerkschaften führen Gefechte auf einem Schauplatz, der daran gemessen eher unwichtig ist, aber ihrer partikularen Sicht auf den Kapitalismus entspricht. Die Entwicklung von Arbeit, genauer von Industriearbeit steht im Fokus. Allerdings haben diese Auseinandersetzungen einen rationalen Kern. Die Angst vor den sozialen Folgen der Digitalisierung kann dazu führen, dass in der SPD wieder weitergehende Themen und Fragestellungen diskutiert werden, die ohne diese Angst nicht populär werden können. In diesem Zusammenhang sind die Forderungen von Arno Brandt (2018) ohne Zweifel sinnvoll.

Literatur:

Albu, N. u.a. 2018, Arbeits- und Lohnstückkostenentwicklung im europäischen Vergleich, in: IMK Report Nr. 142

Brandt, A. 2018, Solidarische Wirtschaftspolitik in der digitalen Transformation, Manuskript

Bundesbank, Ertragslage und Finanzierungsbedingungen deutscher Unternehmen, Monatsbericht 6-2017

Herzog-Stein A. u.a., 2017, Wachstum und Produktivität im Gegenwind, in: IMK Report Nr. 124

Hübner, K. 2018, Produktivitätsrätsel – Einige Hypothesen, in: SPW 225

Krämer, H. 2018, Technologische Revolution oder säkulare Stagnation? In: SPW 225

Sablowski, T. u.a., 2018, Zehn Jahre Krise. Regulation des Lohnverhältnisses und ungleiche Entwicklung in der EU, in: Prokla 192

Schulmeister, S. 2018, Der Weg zur Prosperität, Wals bei Salzburg

Wendl, M. 2014, Säkulare Stagnation oder Schieflage in der Verteilungspolitik? In: Sozialismus 6-2014

[1] Auf die Frage der Messung der preisbestimmten Größen des BIP gehe ich nicht ein, weil nicht preisbestimmte „qualitative“ Veränderungen der Waren ein ständiger Prozess sind, der in einer Geldwirtschaft grundsätzlich nicht messbar ist

[2] Ich teile in dieser Frage die Sicht von Stiglitz (siehe Wendl 2014). Zwischen marxistischen Ökonomen gibt es eine ähnliche Kontroverse. An Stelle des Begriffs der säkularen Stagnation wird hier der Begriff einer „Überakkumulation von Kapital“ (Bischoff 2014, Krüger 2012) verwendet.

[3] Der Begriff ist unsinnig, weil Maschinen keine Steuern bezahlen. Gemeint ist eine Unternehmenssteuer, deren Bemessungsgrundlage nicht mehr der Gewinn, sondern das Anlagevermögen ist. Hier beginnt die Diskussion, welche Größe besser festgestellt werden kann und ob es sinnvoll ist, Unternehmen statt nach Gewinnen nach der Größe ihres Anlagevermögens zu besteuern, weil sich in bestimmten Branchen relativ niedrige Gewinne mit relativ hohem Anlagevermögen verbunden sind.

[4] Deshalb ist der deutsche Kapitalismus noch kein Stakeholder-Kapitalismus. Einmal ist die Shareholder-Value-Orientierung bereits in den 1990-er Jahren ausgebaut worden und zweitens gilt das Modell der Sozialpartnerschaft für Kernbereiche der Industrie, aber nicht für den trotz der industriellen Prägung des Modells wachsenden privaten Dienstleistungssektor.

[5] Dabei werden auch Technologien eingesetzt, die katastrophale Auswirkungen haben können, wie die Atomenergie.

Respekt-Rente

11. Februar 2019

Hier findet ihr einen Artikel von Joachim Bischoff und Bernhard Müller zu der von Hubertus Heil geplanten Respektrente

 

Respekt-Rente

Keine Formelkompromisse bei der Reform des Sozialstaates

7. Februar 2019

Berlin, 06.02.2019 – Am Wochenende will der SPD-Parteivorstand eine Positionierung der Partei zum Sozialstaat 2025 beschließen. Die Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende des Forums Demokratische Linke 21 begrüßt eine Neuorientierung, warnt aber vor oberflächlichen Debatten und Formelkompromissen.

„Die SPD-Erneuerung des Sozialstaats darf nicht nur an der Oberfläche kratzen und Schlagwörter produzieren. Wir müssen uns stattdessen auf grundlegenden Funktionen des Sozialstaats besinnen.“, erklärte Mattheis. „Ich erwarte von meiner Partei, dass sie radikal mit dem Hartz-System bricht. Wir müssen für einen Sozialstaat stehen, der seine Bürger schützt, der Verteilungsgerechtigkeit fördert und ein solidarisches Miteinander, keinen Kampf gegeneinander zur Grundlage hat. Zudem müssen wir ein klares Bekenntnis ablegen, dass wir die Sozialpolitik, d.h. Rente, Pflege, Gesundheit und Bildung vor den Profitinteressen Privater schützen werden. Wer am Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ festhalten will, hält stattdessen an einem marktorientierten Sozialstaat fest.“

„Konkret heißt das für mich in Bezug auf Hartz IV: Abschaffung der Sanktionen, Anhebung der Regelsätze, Verlängerung des Arbeitslosengeldes I und Einführung einer Kindergrundsicherung.“, führte Mattheis weiter aus. „Das sind klare Forderungen, die die SPD stellen sollte. Für unsere Glaubwürdigkeit ist es entscheidend, dass der Parteivorstand jetzt nicht im Ungefähren bleibt, sondern dass klar wird, was die SPD will.“

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Nachverhandeln! Sozialdemokratische Positionen deutlich machen!

16. Dezember 2018

von Aziz Bozkurt und Burkhard Zimmermann

Ein Einwanderungsgesetz zu schaffen ist seit über 30 Jahren ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Der derzeitige Gesetzentwurf, der sich aktuell noch in der Ressortabstimmung befindet, wird sozialdemokratischen Positionen in vielerlei Hinsicht jedoch nicht gerecht.

 

Naturgemäß liegt das vor allem an den zähen Verhandlungen mit der Union. Doch allein auf diesem Umstand dürfen wir uns nicht ausruhen! Insbesondere, weil das Einwanderungsgesetz im Koalitionsvertrag als besondere Errungenschaft gefeiert wurde. Der „Koalitionsfrieden“ darf nicht leichtfertig über sozialdemokratische Inhalte gestellt werden. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Genossinnen und Genossen, die aktuell die Verhandlungen führen, dazu auf, grundlegend nachzuverhandeln!

 

So sind die Anforderungen für die Fachkräfteeinwanderung nach dem Gesetzentwurf teils an sehr hohe Hürden geknüpft, etwa was Spracherfordernisse betrifft. Auch wird zwar eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche erteilt, man darf in dieser Zeit aber nur max. 10 Std. arbeiten. Das schließt dann Menschen ohne Vermögen mehr oder weniger von der Erwerbsmigration aus. Auch die sog. zirkuläre Erwerbsmigration wird nicht hinreichend berücksichtigt.

 

Darüber hinaus werden insbesondere bei der Ausbildungsduldung die Anforderungen verschärft bzw. neue Ermessensspielräume für die Behörden geschaffen, was die einheitliche Anwendung der Vorschrift weiter konterkarieren dürfte (aktuell ist es in der Praxis schon so, dass Ausbildungsduldungen oftmals aufgrund von Ermessensentscheidungen verwehrt werden). Besonders perfide ist, dass an der Stelle eine Vereinheitlichung geplant ist, wo sich alle Bundesländer der restriktiven Haltung Bayerns annähern würden. Anwärter auf die sogenannte 3+2 Regelung müssen erst einmal eine Frist von sechs Monaten überstehen, wo Abschiebungsversuche unternommen werden sollen. Im Koalitionsvertrag hieß es noch: „Die 3+2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Duldung.“ Die aktuellen Vorschläge garantieren einen weiteren Glaubwürdigkeitsverlust.

 

Es finden sich darüber hinaus einige Erschwerungen für Schutzsuchende im Gesetzentwurf, siehe z.B. die Stellungnahme der Fachverbände. Insgesamt sollte mehr im Gesetz selbst geregelt sein, die Ermessensspielräume der Behörden gehen angesichts der aktuellen politischen Stimmung regelmäßig auf Kosten der Geflüchteten/Migranten.

 

Bleibt es beim aktuellen Entwurf, wird das Einwanderungsgesetz im Wesentlichen Stückwerk bleiben. Dadurch wird das Gesetz genauso wirkungslos bleiben, wie Anwerbeversuche wie bspw. aktuell durch die Blue Card.  Zudem soll weiterhin integrierten Menschen die Perspektiven in unserer Gesellschaft verwehrt werden. Daher müssen wir nachverhandeln. Wo uns dies aufgrund der Blockade unseres Koalitionspartners nicht gelingt, müssen wir dies explizit deutlich machen und auch Konsequenzen im Blick behalten.

 

Andernfalls droht der Eindruck zu entstehen, dass wir uns wieder einmal mit unseren sozialdemokratischen Positionen nicht durchgesetzt haben. Stückwerk reicht nicht, um unsere Wähler zu überzeugen!

 

Daher, liebe Genossinnen und Genossen, bietet der Union die Stirn! Kommuniziert offen, für welche Positionen die SPD steht und für welche nicht! Nur so können wir deutlich machen, wofür wir uns einsetzen. Andernfalls, so fürchten wir, droht uns – wieder einmal – ein politischer „Shitstorm“!

 

Aziz Bozkurt  Bundesvorsitzender der  AG Migration und Vielfalt in der SPD

Burkhard Zimmermann ist Vorstandsmitglied der DL21

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